Deutliche Erhöhung der Reisekostenzuschüsse für Auszubildende gefordert
Auszubildende erhalten bei der Inanspruchnahme einer Unterkunft für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufschulunterricht) eine Kostenerstattung von bis zu 20 Euro pro Übernachtung. Die BDZ-Jugend hält die finanziellen Zuschüsse für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen für nicht mehr zeitgemäß und fordert daher eine deutliche Erhöhung zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für Auszubildende des öffentlichen Dienstes innerhalb der tarifvertraglichen Bestimmungen.
04. Dezember 2013
Nach geltender Rechtslage werden für die An- und Abreise zur Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen die entstandenen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrtkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet. Hiervon betroffen sind die Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD), zum Beispiel Auszubildende zum/zur Fachangestellten für Bürokommunikation (FAB), deren reisekostenrechtliche Ansprüche nicht nach dem Bundesreisekostengesetz geltend gemacht werden können.
Aus Sicht der BDZ-Jugend machen insbesondere die erstattungsfähigen Übernachtungskosten in Höhe von 20 Euro eine adäquate Unterbringung von minderjährigen Auszubildenden in nicht unentgeltlichen Unterkünften schwierig, da diesem Personenkreis während des Aufenthalts in der Unterkunft zusätzlich eine Aufsichtsperson zur Verfügung gestellt werden muss. Daher setzt sich die BDZ-Jugend verstärkt für eine Erhöhung der Erstattungspauschale als eine der zentralen Forderungen aus dem Jugendbereich bei den anstehenden Tarifverhandlungen ein.
Die BDZ-geführte Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) beim Bundesministerium der Finanzen fordert bereits seit längerer Zeit eine Günstigerprüfung für die Wahl des Verkehrsmittels für die An- und Abreise zur auswärtigen Ausbildungsstätte und zudem eine Erhöhung des pauschalen Übernachtungszuschusses. Auf Initiative der HJAV ist das Thema in die Tagesordnung einer gemeinschaftlichen Besprechung des Hauptpersonalrats aufgenommen worden.
Wir werden über den Fortgang der Gespräche berichten.