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BMF antwortet auf WLAN-Initiative der BDZ Jugend

HotSpots sollen kommen – Umsetzung wird aber nicht zeitnah erfolgen.

Den Nachwuchskräften des mittleren und gehobenen Dienstes stehen Dienstlaptops zur Verfügung, die u.a. zu Recherchezwecken im Internet genutzt werden dürfen. Die Nutzung des Internets ist dabei jedoch auf rein dienstliche Belange beschränkt. 

Die an den BWZ-Standorten eingerichteten Internet-Cafes mit stationären PCs geben den Nachwuchskräften zwar die Möglichkeit das Internet für private Zwecke zu nutzen, hierfür ist jedoch der Besuch in besagten Internet-Cafes notwendig. Eine Option mit dem Smartphone, Tablet-PC oder einem privaten Laptop das Internet über eine LAN- oder WLAN-Verbindung zu nutzen ist nicht möglich. Die BDZ Jugend hat daher im Rahmen ihrer Sitzung seit 2014 mehrere Gespräche mit dem BWZ geführt, um die Installation von frei zugänglichen Internet-HotSpots an den BWZen voranzutreiben, um so die Ausbildungsrahmenbedingungen der Nachwuchskräfte endlich zeitgemäß zu gestalten.

Seitens der Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang die Prüfung einer möglichen Ausschreibungspflicht von HotSpot-Technik thematisiert. Diese Prüfung wurde jedoch aufgrund nachvollziehbarer, anderer prioritärer Probleme nicht durchgeführt.

Aus diesem Grund hat die BDZ Jugend selbst eine eigene juristische Prüfung einer möglichen Ausschreibungspflicht durch einen Rechtsanwalt der BDZ Bundesgeschäftsstelle vornehmen lassen. Die Expertise, aus der hervorgeht, dass keine Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung besteht, wurde der Verwaltung bereits 2015 übermittelt. Letztmalig Anfang 2017 wurde der BDZ Jugend mitgeteilt, dass die Installation von WLAN-HotSpots angegangen werden soll, jedoch auf Grund der momentanen anderen Themen weiterhin keine Priorität habe.

Aus diesem Grund hat die BDZ Jugend im Rahmen ihrer diesjährigen Sitzung die Thematik mit zwei Vertretern des Finanzministeriums, Unterabteilungsleiter Z A, MD Schäper und Referatsleiter III A 4, MR Schmitt besprochen. Es ist erfreulich, dass seitens des Ministeriums die Meinung geteilt wird, dass kabelloses, frei zugängliches Internet zeitgemäß ist. Zudem müsse man bei steigenden Einstellungszahlen und dem stetigen Konkurrenzkampf der Verwaltung mit der Privatwirtschaft um Bewerber/innen nicht zuletzt auch mit attraktiven Ausbildungsrahmenbedingungen punkten. Beide Vertreter sicherten zu, die HotSpot Thematik im Nachgang zur Sitzung zu prüfen und schriftlich Stellung zu nehmen. Dies hat die beiden auch eingehalten und sich zuständigkeitshalber die entsprechenden Informationen bei der GZD eingeholt.

Aus dem uns nun vorliegendem Schreiben geht hervor, dass eine kurzfristige Umsetzung von Internet-HotSpots nicht planbar sei, da es sich bei den großen BWZ-Standorten aus haushalterischen, organisatorischen, baufachlichen und technischen Aspekten um eine umfangreiche Maßnahme handele. Aktuell sei die Einrichtung von WLAN in den Unterkunftsgebäuden am Ausbildungszentrum Sigmaringen als Nutzerforderung im Rahmen der Sanierung der Liegenschaft enthalten. Am Ausbildungszentrum Münster stehe der Umsetzung der Einrichtung zweier WLAN-Hotspots im allgemeinen Aufenthaltsbereich des Mensaumganges am Gescherweg 100 als erster Schritt gegenwärtig nur noch die vorläufige Haushaltsführung entgegen. In den Bedarfsbeschreibungen für die Errichtung neuer Unterkünfte soll WLAN zudem für die private Nutzung bereits ausnahmslos gefordert werden.

Für die BDZ Jugend ist es schwer nachvollziehbar, warum die Einrichtung von WLAN-HotSpots derart lange dauern soll. Wir bleiben daher weiterhin für Euch am Ball!  

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