Einstellungsermächtigungen für 2025 festgesetzt

BDZ Jugend macht sich weiter für die Ausbildung stark

Das Bundesministerium der Finanzen hat für das Jahr 2025 die vorläufigen Einstellungsermächtigungen für den gehobenen und mittleren Zolldienst festgesetzt. Trotz der kritischen Haushaltslage konnte der BDZ sich für einen Erhalt des hohen bisherigen Niveaus einsetzen. Mit Blick auf die Demografie bedarf es jedoch weiterer Steigerungen, auch der Ausbildungskapazitäten.

06. August 2024

Wie im letzten Jahr sind für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst 800 Einstellungsermächtigungen und für den mittleren nichttechnischen Dienst 1.300 Einstellungsermächtigungen (inkl. Aufstiegsbeamte) vorgesehen. Weiterhin sind 25 Studienplätze für den Studiengang Verwaltungsinformatik (VIT) und weitere 10 Studienplätze für den Diplomstudiengang Digital Administration und Cyber Security (DACS) bei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung geplant, welche nicht auf die Einstellungsermächtigung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst anzurechnen sind.

Trotz angespannter Lage beim Bundeshaushalt, der wie selten zuvor auf Kante genäht ist und weiterhin eine Finanzierungslücke in Milliardenhöhe aufweist, konnte der BDZ sich für ein vergleichsweise hohes Einstellungsniveau einsetzen. Angesichtes des demografischen Wandels – allein beim Zoll gehen in den nächsten zehn Jahre rund 30 Prozent der Beschäftigten in den Ruhestand – ist dies nicht nur ein gutes Zeichen, sondern auch schlicht notwendig. Der BDZ unterstreicht dennoch seine bisherige Forderung einer Erhöhung der Einstellungsermächtigungen auf 2.500 pro Jahr. Nur mit dieser Größenordnung ist sichergestellt, dass in den nächsten Jahren sowohl bei der Einnahmeverwaltung des Bundes, als auch bei der Kriminalitätsbekämpfung im Zollvollzug keine neuen Löcher aufklaffen.

Das heißt aber auch: Es muss für ausreichend Ausbildungskapazität an den Bildungs- und Wissenschaftszentren der Bundesfinanzverwaltung und bei den Einstellungsbehörden gesorgt werden. Zudem dürfen fehlende Kapazitäten nicht dazu führen, dass die Nachwuchskräfte vermehrt disloziert unterrichtet werden. Eine Distanzlehre sehen wir als BDZ mit Blick auf den Erhalt der hohen Qualitätsstandards der Ausbildung grundsätzlich kritisch. Die Präsenz sollte weiterhin bevorzugt werden. Eine unzureichende Planung bezüglich Unterkunfts- und Lehrsaalkapazitäten angesichts der Anzahl der Nachwuchskräfte darf nicht auf den Schultern der Studierenden ausgelassen werden.

Die BDZ Jugend fordert in diesem Zusammenhang eine massive Stärkung der Ausbildungskapazitäten. Wir bleiben für euch dran und werden weiter berichten.

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