BDZ Jugend fordert Ausstattung der Anwärterinnen und Anwärter mit Zolldienstkleidung.
Schon seit langem setzt sich der BDZ für die Ausstattung der Anwärterinnen und Anwärter sowohl im mittleren, als auch im gehobenen Dienst mit Zolldienstkleidung ein. Das Thema wird sowohl durch die BDZ Jugend, als auch durch die BDZ-Vertreter in den BDZ geführten Gremien der Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) und des Hauptpersonalrats (HPR) kontinuierlich gefordert und vorangetrieben. In einer gemeinschaftlichen Besprechung des HPR mit Staatssekretär Werner Gatzer und der Abteilungsleiterin III, Colette Hercher, wurde die Forderung nun nochmals untermauert. Der Staatssekretär sendete in der Besprechung positive Signale für die Ausstattung. Welche Kleidungsstücke die geforderte Grundausstattung umfassen könnte, muss nun genau definiert werden. Dabei soll das Projekt nicht verzögert werden.
Die Gründe für die Notwendigkeit einer Ausstattung der Nachwuchskräfte mit Dienstkleidung sind dabei äußert vielfältig. Um alle Bereiche der Zollverwaltung kennen zu lernen und das notwendige Fachwissen zu erlangen, werden die Auszubildenden unter anderem in Bereichen eingesetzt in denen immer oder zumindest zu größeren Einsätzen von allen Stammbeamten Dienstkleidung getragen wird. Schon in der Vergangenheit sind bei den Anwärtern im „zivilen“ gehobenen Dienst Probleme beim Einsatz in entsprechenden Arbeitsbereichen während der Praxisabschnitte der Ausbildung aufgetreten. Nach der Verlagerung des ESB-Lehrgangs aus der Ausbildung des mittleren Zolldienstes und die damit gestoppte Ausgabe von Dienstkleidung an die Anwärter des mittleren Dienstes, betrifft das Thema beide Laufbahnen. Es sind oft mehrere Anwärter gleichzeitig in den einzelnen Sachgebieten und Dienststellen im Einsatz. Dabei werden die Nachwuchskräfte von den Beteiligten häufig nicht als Verwaltungsangehörige wahrgenommen, weil sie sich aufgrund der fehlenden Dienstkleidung nicht in das einheitliche Erscheinungsbild eingliedern können. Dieser Sachstand verschärft sich insbesondere auch aufgrund der aktuellen und auch zukünftig erhöhten Einstellungszahlen.
Eine Unterscheidung zu den Stammbediensteten als Amtsträger wäre in Zukunft dann über die zu erwartende Einführung von Rangabzeichen möglich.
Das BMF teilt die vorgebrachten Argumente des BDZ. Nach einer weiteren Prüfung der Umsetzbarkeit durch die Verwaltung wird diese den BDZ zeitnah über die weitere Vorgehensweise informieren.