Einfacher Zolldienst
BDZ initiiert durchgreifende Aufstiegsmöglichkeiten in den mittleren Zolldienst!
Die heterogenen und komplexer werdenden Aufgaben in der Bundeszollverwaltung bedingen einen stetigen Strukturwandel und stellen die Beschäftigten vor immer neue Herausforderungen. Gerade die Laufbahn des einfachen Zolldienstes muss häufig wegen der Unterdeckung im mittleren Zolldienst deren anspruchsvolle Aufgaben ohne eine sachgerechte Besoldung wahrnehmen. Dieser Umstand ist äußerst unbefriedigend und wird vom BDZ seit Jahren kritisiert. Nun zeichnen grundlegende Lösungsansätze im Interesse überfälliger Perspektiven der Beschäftigten des einfachen Zolldienstes ab. „Wir sind nach intensiven Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit einer Überführungswelle des einfachen Dienstes endlich auf einer Zielgeraden. Diese gilt es zeitnah durch die Zolldienststellen umzusetzen“, betont BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel.
Initiativen des BDZ
Angesichts dieses Spannungsfeldes haben der BDZ- und der BDZ-geführte Hauptpersonalrat bislang erreicht, dass neben der Erhöhung des Stellenkegels in Besoldungsgruppe A 6e auf 50 % der Planstellen in drei vereinfachten Aufstiegsverfahren, und unter Wahrung der geltenden Sozialstandards eine Vielzahl von Beschäftigten des einfachen Zolldienstes in den mittleren Zolldienst aufsteigen konnten – zuletzt im Kalenderjahr 2013: 255 Beamt/-innen.
Zudem hat der BDZ im Vorfeld der letzten Bundestagswahl im Rahmen der Wahlprüfsteine mit den etablierten Fraktionen des Deutschen Bundestags übereinstimmend kommuniziert, dass im Grunde genommen die Laufbahn des einfachen Dienstes abgeschafft werden müsse und die Beschäftigten komplett in den mittleren Zolldienst zu überführen sind. Darüber hinaus hat der Bundesvorstand des BDZ im Frühjahr 2022 Staatssekretärin Prof. Dr. Hölscher über diese Sachlage persönlich in Kenntnis gesetzt, die zunächst eine eingehende Prüfung zugesagt hat – hier nachzulesen: Intensiver Meinungsaustausch mit Staatssekretärin Prof. Dr. Hölscher (BMF)
BDZ – Erfolg: Noch in diesem Jahr werden berufliche Perspektiven für den einfachen Zolldienst geschaffen!
Im Rahmen der Bestenförderung nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung wird nunmehr auf Initiative des BDZ den knapp 400 Beschäftigten des einfachen Zolldienstes flächendeckend ein vereinfachtes Überleitungsverfahren in den mittleren Zolldienst ermöglicht. Das Überleitungsverfahren ist unter Achtung und Einhaltung der geltenden Sozialstandards sowie der Beibehaltung des bisherigen Dienstortes der betroffenen Beschäftigten durchzuführen. Ferner muss die Bestenförderung attraktiv gestaltet werden, da in den nächsten Jahren etwa die Hälfte der Beschäftigten des einfachen Zolldienstes ruhestandsbedingt ausscheiden werden.
Damit wird insbesondere den älteren Kollegen/-innen noch eine berufliche Perspektive auch im Hinblick auf die Ruhegehaltfähigkeit der ggf. höheren Bezüge gegeben. Die Bestenförderung bietet eine zeitnahe und gleichzeitig rechtlich am wenigsten problembehaftete Lösung. Die Anforderungen sind dergestalt festzulegen, dass die Beschäftigten sie tatsächlich erfüllen können und das Überleitungsverfahren nicht von vornherein als unattraktiv angesehen wird. Deshalb sind die organisatorischen und personalwirtschaftlichen Voraussetzungen schnellstmöglich zu schaffen. Um dieses Verfahren für die Beschäftigten attraktiv zu gestalten, sind die Voraussetzung niedrigschwellig zu gestalten und die Beschäftigten in geeigneter Weise an das gesetzlich vorgesehene Auswahlverfahren heranzuführen.
Ein entscheidender Erfolg für unsere Kolleginnen und Kollegen des einfachen Zolldienstes, den der BDZ zwischenzeitlich zum vierten Mal in Folge bewirkt hat. Somit hat der BDZ den Grundstein für das vierte Überleitungsverfahren in den mittleren Zolldienst gelegt. Wir bleiben weiter am Ball und werden zur Umsetzung des Verfahrens berichten.