Abordnungen: BDZ kommuniziert Kritik und Vorschläge

Kritik und Verbesserungsvorschläge im Zusammenhang mit Abordnungen von Zöllnerinnen und Zöllnern an die Bundespolizei sowie an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden vom BDZ und seinen Personalräten gegenüber dem Bundesfinanzministerium auch weiterhin kommuniziert. Eine entsprechende Zusage, diese Punkte wohlwollend zu prüfen, hatte der BDZ von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und dessen Staatssekretär Werner Gatzer bereits bei der BDZ-Forumsveranstaltung im Oktober 2015 erhalten. Intensive Gespräch mit Beschäftigten werden von BDZ-Delegationen geführt, die ihre Eindrücke von der Situation vor Ort sammeln und weiterleiten, um Lösungen herbeizuführen. 

11. März 2016
  • Der Vorsitzende des örtlichen Personalrats beim Hauptzollamt Hannover, Olaf Wietschorke (BDZ), stehend, im Gespräch mit Beschäftigten beim BAMF in Gera.

Bei diesen Dienststellenbesuchen ergeben sich eine Reihe von Kritikpunkten und Verbesserungsvorschlägen. Beispielhaft sind zu nennen:

  • Eine fachliche und organisatorische Betreuung der Beschäftigten vor Ort findet vor allem durch das BAMF nicht regelmäßig statt. Auch von den Beschäftigten selbst initiierte Gespräche der Beschäftigten mit der Leitung des BAMF vor Ort führen bislang zu keinen Verbesserungen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
  • Die IT-Software zur Erfassung der biometrischen Identitätsprüfungen „stürzt“ arbeitstäglich an vielen Standorten „ab“, was dazu führt, dass die Beschäftigten über Stunden diese Prüfungen nicht durchführen können.
  • Die Benennung der tatsächlichen Einsatzorte beim BAMF würde die Akzeptanz zur Freiwilligkeit von Abordnungen erhöhen. Auch eine „heimatnähere“ Verwendung wäre dadurch möglich. Es ist zum Beispiel nicht nachvollziehbar, dass Beschäftigte über weite Entfernungen abgeordnet werden, wenn vor Ort Probleme bestehen und Beschäftigte aus anderen Hauptzollämtern aushelfen müssen.
  • Eine Verkürzung der Abordnungen auf drei Monate bei Nicht-Probezeitbeamtinnen und -beamten wird allgemein begrüßt. Um die Tätigkeiten für das BAMF zu erledigen, reicht nach Aussage von Beschäftigten vielfach eine eintägige Schulung aus.
  • Festgehalten werden sollte an der Ausstattung der Beschäftigten mit Dienstkleidung, zumindest mit dem Zoll-Einsatzoverall. Beschäftigte äußern sich in der Weise, dass durch das Tragen der Dienstkleidung bei den Flüchtlingen eine bessere Akzeptanz festzustellen ist.

Diese und zahlreiche weitere Punkte werden der BDZ und seine Personalräte auch weiterhin auf die Leitungsebene des Bundesfinanzministeriums transportieren, um Abhilfe zu schaffen.

 

 

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