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BDZ Jugend fordert: Kostenübernahme für den Autoführerschein durch die Zollverwaltung – Eine notwendige Maßnahme!
Im Berufsalltag der Zöllnerinnen und Zöllner ist das Autofahren längst nicht mehr nur eine Option, sondern oft eine zwingende Voraussetzung. Ob im SG C auf der Autobahn, im SG E im Prüfungsdienst oder im Außendienst – überall müssen Kolleginnen und Kollegen mobil sein, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Doch die dafür notwendigen Führerscheinkosten müssen tragbar bleiben.
10.02.2026

Der hohe finanzielle Druck auf junge Kolleginnen und Kollegen
Gerade junge Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung oder im Studium stehen vor einer enormen finanziellen Herausforderung, wenn sie einen Führerschein erwerben müssen. Der Preis für einen Führerschein liegt mittlerweile bei rund 3.000 bis 4.500 Euro – eine Summe, die für viele schwer zu stemmen ist. Dies stellt für viele angehende Zöllnerinnen und Zöllner eine fast unüberwindbare Hürde dar.
Die Frage, die sich stellt: Warum sollte der Staat nicht die Kosten für den Erwerb eines Führerscheins übernehmen, wenn er bereits das Fahren im Dienst verlangt?
Führerschein als Teil der Berufsausbildung
Die BDZ Jugend ist der festen Überzeugung, dass der Führerschein ein unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung im Zoll sein sollte. Es kann nicht sein, dass junge Kolleginnen und Kollegen durch finanzielle Hürden daran gehindert werden, die notwendigen Qualifikationen zu erlangen. Der Dienstherr trägt die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass alle Zöllnerinnen und Zöllner die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen können – und dazu gehört auch der Führerschein.
Die Aufgaben im Außendienst, die Überwachung von Verkehr und Transporten sowie die Teilnahme an Prüfungen und Kontrollen machen das Autofahren in vielen Bereichen des Zolls unverzichtbar. Besonders im SG C und SG E ist Mobilität eine Grundvoraussetzung.
BDZ Jugend fordert anteilige Kostenübernahme durch die Zollverwaltung
Die BDZ Jugend fordert daher, dass die Zollverwaltung einen Teil der Kosten für den Erwerb des Führerscheins übernimmt. Das ist nicht nur eine notwendige Entlastung für junge Kolleginnen und Kollegen, sondern auch eine Investition in die Qualität der Arbeit und die Zukunft der Zollverwaltung.
„Wer von jungen Kolleginnen und Kollegen erwartet, dass sie sich in einem zukunftsträchtigen Beruf wie dem Zoll qualifizieren, darf sie nicht durch hohe Kosten für einen Führerschein ausbremsen. Der Staat ist gefragt, hier eine faire Lösung zu finden“, sagt Tim Lauterbach, Vorsitzender der BDZ Jugend.
Gerade im Hinblick auf die stark steigenden Führerscheinkosten, die auch für die niedrigeren Lohngruppen eine erhebliche Hürde darstellen, ist es umso wichtiger, dass der Dienstherr eine faire Lösung findet. Nur so kann verhindert werden, dass die nächste Generation von Zöllnerinnen und Zöllnern aufgrund finanzieller Barrieren auf wichtige Qualifikationen verzichtet.
Fazit
Der Erwerb des Führerscheins darf keine unüberwindbare Hürde für junge Zöllnerinnen und Zöllner darstellen. Die BDZ Jugend fordert die Zollverwaltung auf, die Kosten entweder vollständig oder anteilig zu übernehmen, um jungen Kolleginnen und Kollegen die nötigen Qualifikationen zu ermöglichen. Nur durch Chancengleichheit und Unterstützung können wir eine Zukunft im Zoll ohne finanzielle Barrieren sicherstellen.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169
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Tel.: +49 30 863247640
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