Sowohl mit dem Motto des Zollforums als auch mit einem Kernthema des Zollforums, nämlich dem Projekt Zoll 2030, beschäftigte sich der StFA in seiner Tagung, insbesondere mit den geplanten und im Rahmen des Zollforums veröffentlichen neuen Strukturen des Projekt Zoll 2030 und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten des Vollzugsbereichs der Zollverwaltung.
Für den StFA ist klar, dass zunächst erstmal eine Grundlage in Bezug auf gemeinsame Befugnisse und einer gemeinsamen IT-Infrastruktur im Vollzugsdienst der Zollverwaltung geschaffen werden muss, bevor die Umstrukturierung organisatorisch als auch personell im Rahmen des Projekts Zoll 2030 umgesetzt werden kann.
„Wir müssen erstmal den 1.Schritt vor dem 2. Schritt machen, bevor wir das Personal organisatorisch umsetzen.“ so der Vorsitzende des StFA, Niels Hennig.
„Der 1. Schritt muss sein, dass eine einheitliche Basis bei den Befugnissen als auch eine einheitlichen IT-Infrastruktur für den gesamten Vollzugsdienst beim ZFD, bei der FKS und im SGC geschaffen wird“ so Hennig weiter. „Ohne diesen 1. Schritt ist der 2. Schritt zum Scheitern verurteilt.“
Die Position des StFA ist eindeutig: Nur wenn diese o.g. Grundlagen geschaffen werden, ist der 2. Schritt, nämlich die organisatorische und personelle Umstrukturierung im Rahmen des Projekt Zoll 2030 erfolgsversprechend.
Aus Sicht der StFA sollte man hier aus der Vergangenheit (nämlich Errichtung der FIU) gelernt haben.
Folgende Kernthemen und Positionierungen, die u.a. im Rahmen der Tagung erörtet wurden, sind durch für StFA in Bezug auf das Projekt Zoll 2030 besonders hervorzuheben und werden durch den StFA im BDZ weiter verfolgt werden:
- Erstellung eines einheitlichen Zollvollzugsgesetz (Zollkriminalitätsgesetz), welches alle erforderlichen Befugnisse (auch im Bereich der Gefahrenabwehr) für den gesamten Vollzugsdienst (ZFD, FKS, SGC) regelt
- Schaffung einer einheitlichen IT-Infrastruktur für die gesamte Zollverwaltung, die eine gemeinsame IT-Kommunikation innerhalb der ZV zulässt
- Schaffung eines einheitlichen Vorgangsbeabeitungsprogramms für den gesamten Zollvollzugsdienst
- Schaffung von Zugängen zu allen erforderlichen Abfragesystemen im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung für den gesamten Zollvollzugsdienst
- Ausstattung des gesamten Zollvollzugsbereichs mit praxistauglichen Führungs- und Einsatzmitteln (z.B. mit Smartphones, mit denen auch im Einsatz erforderliche elektronische Abfragen von kontrollierten Personen/Kfz direkt am Einsatzort getätigt werden können)
Nur wenn die o.g. Voraussetzungen, unter Einsatz der erforderlichen Investitionen, geschaffen werden, kann sich die Zollverwaltung mit seinem Vollzugsdienst im Zuge des Projekt Zoll 2030 im Hinblick auf die Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität zukunftsorientiert und effektiv aufstellen.
Der BDZ wird diese Entwicklung im Rahmen des Projekts Zoll 2030 mit seinem StFA auch weiterhin beobachten und ggf. kritisch begleiten.
Niels Hennig









