Aktuelle Meldungen
Mitarbeiterbefragung in der Bundeszollverwaltung gestartet
Seit 21. Mai 2012 läuft die Mitarbeiterbefragung für alle Beschäftigten der Bundeszollverwaltung. Bis zum 30. Juni 2012 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gelegenheit, in anonymisierter Form Bewertungen abzugeben. Die letzte bundesweite Mitarbeiterbefragung fand 2003 statt. Der BDZ, der vor allem vor dem Hintergrund des Projekts „Strukturentwicklung Zoll“ seit Jahren fordert, dass ein repräsentatives Meinungsbild eingeholt wird, ruft zu einer breiten Beteiligung auf.
Keine volle Rückzahlung zu viel gezahlten Gehalts bei Behördenfehlern
Hat ein Beamter zu viel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung über die Rückforderung ihren Verursachungsbeitrag berücksichtigen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinen jetzt bekannt gewordenen Urteilen vom 26. April 2012 entschieden (Aktenzeichen: 2 C 15.10 und 4.11). Sind die überzogenen Gehaltszahlungen also auf schwerwiegende Fehler der Behörde zurückzuführen, ist somit von einer Rückforderung überhöhter Gehaltszahlungen teilweise abzusehen.
Beurteilung und Beförderung: Benachteiligung des Zolls abwehren
Aktuelle Entscheidungen von Verwaltungsgerichten haben beim Zoll für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Welche Konsequenzen daraus gezogen werden, bleibt abzuwarten. Der BDZ wird mit Nachdruck für die Beibehaltung der sogenannten „Topfbewirtschaftung“ und die Bündelung von Dienstposten plädieren und das Bundesfinanzministerium auffordern, hierfür die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte sachliche Begründung zu liefern. Die überarbeiteten Beurteilungsrichtlinien der Zollverwaltung (BRZV) müssen angesichts der aktuellen Rechtsprechung auf ihre Rechtsicherheit überprüft werden.
Bei Krankheit erhalten Beamte Geld für entgangenen Urlaub
Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen aus Krankheitsgründen ganz oder zum Teil nicht geltend machen konnte. Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 3. Mai 2012 entschieden (Aktenzeichen: C-337/10). Die Luxemburger Richter sprechen damit Beamten einen Anspruch auf eine finanzielle Abfindung zu, den das deutsche Beamtenrecht bislang nicht vorsieht.
Messerattacke gegen Zollbeamte in Zivil
Bekanntlich wurden zwei Zollbeamte einer Kontrolleinheit, die Dienst in ziviler Kleidung verrichteten, am Ostersonntag auf einem Parkplatz an der Bundesautobahn 7 in Schleswig-Holstein im Rahmen einer eskalierten Kontrollmaßnahme mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Der Vorgang hat jetzt zu einer gewerkschaftspolitischen Initiative geführt.
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