Zukünftige Dienstsportregelung für Nachwuchskräfte

Die neue DV-Zolltraining wird voraussichtlich im Februar 2015 in Kraft treten. Erstmals wurde in der Vorschrift auch die Teilnahme der Nachwuchskräfte des mittleren und gehobenen Dienstes am Dienstsport schriftlich geregelt. Zwar ist durch intensive Bemühungen der BDZ-geführten HJAV auch schon vor Inkrafttreten der DV-Zolltraining eine Teilnahme möglich gewesen, die Berechtigung hierfür war jedoch in verschiedenen Erlassen und Protokollen undurchsichtig versteckt. Dies führte dazu, dass Anwärterinnen und Anwärter nicht an jeder Dienststelle am Dienstsport teilnehmen durften, da dort diese Regelungen schlichtweg unbekannt waren oder falsch ausgelegt wurden.

02. Februar 2015
„Ich freue mich, dass unsere Anmerkungen in die DV-Zolltraining aufgenommen wurden und somit den Anwärterinnen und Anwärtern, aber auch den Ausbilderinnen und Ausbildern, Rechtssicherheit im Bezug auf die Frage der Teilnahme am Dienstsport gegeben wurde“, so Peter Schmitt, Vorsitzender der BDZ-geführten Haupt-, Jugend- und Auszubildendenvertretung.
 
Der Dienstsport wird sich zukünftig in drei Teile gliedern:
1) allgemeiner Dienstsport, wie z.B. Joggen, Schwimmen, Fußball usw.
2) Einsatztraining, wie z.B. Handlungs- und Verhaltenstraining (inkl. einsatzorientierter Selbstverteidigung)
3) dienstbegleitender theoretischer Unterricht
 
Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes können auf freiwilliger Basis uneingeschränkt am allgemeinen Dienstsport teilnehmen. Für die Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes ist die Teilnahme am allgemeinen Dienstsport sowohl während der Theorie- als auch der Praxisphasen in Vollzugsbereichen verpflichtend vorgeschrieben.

Eine Teilnahme von Nachwuchskräften des mittleren als auch gehobenen Dienstes an einem angepassten Einsatztraining (ohne einsatzorientierte Selbstverteidigung) ist erst nach erfolgreich bestandenem Lehrgang „Eigensicherung mit dem Reizstoffsprühgerät“ (ESRSG) möglich. Die Teilnahme an der einsatzorientierten Selbstverteidigung ist während der Ausbildung nicht möglich, da die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs „Eigensicherung und Bewaffnung“ (ESB) Voraussetzung hierfür ist.
 
Eine Teilnahme am dienstbegleitenden theoretischen Unterricht ist den Nachwuchskräften des mittleren als auch des gehobenen Dienstes zu ermöglichen.
 
Weitere Informationen und die entsprechenden Auszüge aus der DV-Zolltraining erhalten BDZ-Mitglieder aus der aktuellen HPR Info (Ausgabe Januar) im mitgliedergeschützten Bereich auf www.bdz.eu.
 
 
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