Pressemitteilung

Zollgewerkschaft wehrt sich gegen Vorwurf der schleppenden Grenzabfertigung

Der Brückentag nach Christi Himmelfahrt hat das Geschäft mit der Erstattung des Mehrwertsteuersatzes ordentlich angekurbelt und damit nicht nur für ein innerstädtisches Verkehrschaos gesorgt. An den Abfertigungsschaltern der Grenzzollämter bildeten sich lange Schlangen und selbst das Stempeln im Sekundentakt brachte keine Besserung. Parkplätze auf der Zollanlage waren dauerbelegt, was zu einem Rückstau in den fließenden Verkehr führte. Wolfgang Kailer, Vorsitzender des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Bezirksverband Baden wehrt sich gegen die Kritik, der Zoll könnte an solchen Tagen schneller Abfertigen.

Die Abfertigung der Ausfuhrbescheinigungen ist an der Grenze zur Schweiz und hier vor allem im Bereich Konstanz ein Dauerthema besonderer Art. Die Anzahl der Ausfuhrbescheinigungen, die an den Grenzzollämtern abgefertigt werden, bewegt sich mit 17 Millionen auf gleichbleibend hohem Niveau und stößt mit bis zu 18.000 Ausfuhrbescheinigungen in Konstanz an einem Tag an eine Belastungsgrenze. Für die eingesetzten Beschäftigten der Zollverwaltung, die Beschäftigten im Einzelhandel, die Bewohner der grenznahen Gemeinden und der Schweizer Kundschaft selbst.

Auch 2016 wurden wieder über 17 Millionen Ausfuhrbescheinigungen abgefertigt. Die Dauerbelastungen und Eruptionstage wie der Brückentag letzte Woche wirken sich belastend für alle Beteiligten aus. An solchen Tagen liegen die Nerven blank.

Die Gezeiten zwischen der stillen Akzeptanz des Unvermeidlichen und der lauten Forderung nach Entlastungen lassen dabei kürzere Intervalle erkennen. Nicht der Mond wirkt sich auf die Stimmungstide der Grenzregion aus, sondern Zeiten in denen der Einkauftourismus besonders attraktiv erscheint. Die Tage vor einem Feiertag, Ferienzeiten, die Vorweihnachtszeit, die ersten Tage nach dem Weihnachtsgeschäft und eben auch die Brückentage.

Die Belastungen im Raum Konstanz am Brückentag nach Christi Himmelfahrt letzte Woche schienen besonders hoch und sehr schnell wurde das Problem dort erkannt, wo es aufgrund der besonderen Lage optisch auch am einfachsten wahrzunehmen war. Bei den Grenzzollämtern. Dabei beschränkte sich die Analyse nicht auf die Verkehrssituation, die aufgrund des engen Verkehrstrichters beim Überfahren der Grenze eine besondere Hürde darstellt. Die schleppende Grenzabfertigung soll mit Urheber für die chaotischen Zustände gewesen sein.

Das Einstellen von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen oder das Absehen von Prüfungen der Abfertigungspapiere stellt für Wolfgang Kailer eine Gefahr für die Innere Sicherheit und die Rechtstaatlichkeit dar.

Für die Einkaufstouristen und die belasteten Grenzbewohner stellt sich hier eventuell tatsächlich die Frage, warum an denen Tagen, an denen die Flut der Einkaufswilligen besonders hoch ist, die Grenzabfertigung nicht entsprechend angepasst wird. Der Verzicht auf die Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausfuhrbescheinigung und der Verzicht auf Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen könnten vermeintlich die Belastungen abebben lassen.

Ein solcher Wunsch ist gleichbedeutend mit dem Verzicht auf Einhaltung der Steuergerechtigkeit und der Entsagung von Sicherheitsmechanismen zum Schutz der Sicherheit und Ordnung.

Der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (Zollgewerkschaft) hat bereits 2015 mit dem deutlichen Anstieg des Einkaufstourismus gegenüber dem Bundesfinanzministerium und den politische Mandatsträger deutlich gemacht, zeitnah durch geeignete Mittel auf den Ansturm zu reagieren. Bei steigender Anzahl der Ausfuhrbescheinigungen sollten die Grenzzollämter entlastet werden, um den vermehrten Missbrauchsfällen durch Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Qualitäts- und Sicherheitsstandards im übrigen grenzüberschreitenden Verkehr sollte darüber hinaus nicht gefährdet werden.

Die Einführung einer Bagatellgrenze sollte nach Meinung der Zollgewerkschaft dafür sorgen, dass bis zu einem Warenwert von 100 Euro keine Ausfuhrbescheinigungen ausgestellt und damit auch nicht abgefertigt werden.

Im Bundesfinanzministerium wurde anders entschieden und so laufen die Planungen zur Umsetzung eines automatisierten Verfahrens, das ab 2020 zu einer Entlastung an den Grenzzollämtern führen soll. Bis zur Umsetzung werden zum 1. Juni 2017 im Bezirk des Hauptzollamt Singen 28 zusätzlich eingestellte Arbeitskräfte die Zöllnerinnen und Zöllner entlasten, damit diese sich mit einem Blick in den Kofferraum davon überzeugen können, dass die Waren, für die keine Mehrwertsteuer entrichtet wird, auch tatsächlich in die Schweiz ausgeführt wird.

Die vom Bundesfinanzministerium geplante Einführung eines automatisierten Verfahrens und die bis dahin neu eingestellten Arbeitskräfte sollten zu einer Entlastung führen. Zum Erfolg wird es erst, wenn die Schweizer Kundschaft mitmacht und die Unternehmer ihren Teil dazu beitragen.

Die Zollgewerkschaft begrüßt die kurzfriste Verstärkung und wird die Einführung des automatisierten Verfahrens kritisch begleiten. Dieses Verfahren kann nur Erfolg haben, wenn sich möglichst viele Einzelhändler anschließen und eine Vielzahl von Einkaufstouristen sich auf die papierlose, über ein Speichermedium oder das Smartphone geführte Abfertigung der Ausfuhrbescheinigung einlassen.

Sollten das Angebot eines automatisierten Verfahrens nicht den erwünschten Erfolg bringen, wird sich die Zollgewerkschaft mit Nachdruck für die Einführung der Bagatellgrenze von 100 Euro einsetzen.

Für die Zollgewerkschaft ist die Garantenstellung der Zollverwaltung bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unumstößlich und die Überprüfung der Ausfuhrbescheinigungen zur Wahrung der Steuergerechtigkeit und Einhaltung rechtsstaatlicher Vorgaben unverzichtbar.

Für Einlasskontrollen in Stadien bringt jeder Gast aufgrund der fürchterlichen Geschehnisse der jüngsten Zeit viel Verständnis auf und wartet geduldig, bis die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt sind. Auch der Gast in einem überfüllten Restaurant und einer gestressten Servicekraft überprüft seine Rechnung auf ihre Richtigkeit. Der Zoll kann auf die Erfüllung seiner Aufgaben, nach Ansicht von Wolfgang Kailer, auch nicht verzichten.

Die Zollgewerkschaft hatte sich bereits in einem sehr frühen Stadium dafür ausgesprochen, die Vorlage der Ausfuhrbescheinigungen zu optimieren. Anstatt sich aber auf ein Formular in der Größe DIN A 4 zu verständigen, auf dem alle Angaben gut leserlich und alle wesentlichen Elemente mit einem Blick wahrnehmbar sind, ist die Form und Größe unermesslich. Kassenbon mit über einem Meter Länge, bei dem zur Stelle mit dem Stempelabdruck „gescrollt“ werden muss oder kleinste Belege in kaum leserlicher Schriftgröße erschweren eine routinierte Abfertigung zusehends. Lange Wartezeiten an den Stempelschaltern ergeben sich auch durch das Ausfüllen der Abnehmerdaten im Adressfeld direkt vor dem Schalter oder oftmals erst nach Aufforderung durch den Zollbediensteten.

Neben der Einführung einer Bagatellgrenze oder eines automatisierten Verfahrens könnten auch die Einzelhändler zu einer deutlichen Entlastung der Situation beitragen. An neuralgischen Punkten installierte Info-Stände könnten Aufklärung betreiben und für einen reibungslosen Ablauf an den Zollschaltern sorgen.

Warum der Einzelhandel bzw. die schwerpunktmäßig betroffenen Unternehmer hier nicht unterstützen, ist für die Zollgewerkschaft ärgerlich. Dort steht wohl eher die Gewinnoptimierung im Vordergrund und weniger das Bemühen, die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung zu prüfen. Die Behandlung der Ausfuhrbescheinigungen sollte in den Geschäften so wenig Personal wie möglich binden, entsprechend wird erst gar nicht nach dem Nachweis gefragt, der zur steuerrelevanten Ausfuhr der Waren berechtigt – dem Schweizer Pass. Ebenso wenig wird darauf geachtet, dass die Adresse bereits im Geschäft in die Bescheinigung eingetragen wird. Warum auch? Am Zollschalter liegen ausreichend Kugelschreiber aus und sollten die Voraussetzungen nicht vorliegen, richtet sich der Zorn des Kunden gegen den Zöllner an der Grenze. Daneben werden dort auch grundsätzliche Informationen zum Verfahren gegeben und auch immer wieder darauf hingewiesen, dass die Mehrwertsteuer nicht am Zollschalter ausbezahlt wird.

Hier könnten die Einzelhändler bzw. die Unternehmer ansetzen. Sowohl innerstädtisch wie auch an den Grenzzollämtern selbst könnten Info-Stellen des Einzelhandels zu einer Beschleunigung der Abfertigung beitragen. Besetzt werden könnte diese Info-Stände z.B. durch Studenten oder andere, die sich etwas dazuverdienen möchten. Zum Service könnte gehören, die Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausfuhrbescheinigung, Informationen zum Verhalten am Zollschalter, wie das Mitführen des Reisepass, die Klärung von Unstimmigkeiten oder Rücksprachen mit dem betroffenen Händler. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und liegen alle benötigten Informationen zum Zeitpunkt der Abfertigung am Zollschalter vor, ist eine schnellere Abfertigung möglich. Die umfassenden Informationen im Vorfeld dienen sicherlich auch der Vermeidung von unschönen Situationen am Schalter, wenn sich Zollbeamtinnen und Zollbeamte zunehmend Wutausbrüchen, Beschimpfungen oder gar strafbarer Beleidigungen ausgesetzt sehen.

Für die Zollgewerkschaft steht fest, dass sich Gegner der Bagatellgrenze für die zeitnahe Umsetzung alternativer Lösungen verantwortlich zeigen müssen.

Nach Ansicht der Zollgewerkschaft ist nach der Einstellung von weiterem Zoll-Personal für die Abfertigung der Ausfuhrbescheinigungen und der geplanten Einführung eines automatisierten Verfahrens nun die Seite gefragt, die sich vehement gegen eine Bagatellgrenze ausgesprochen hat.

Wer weiterhin Ausfuhrkassenzettel für eine Einkaufstüte mit einem Erstattungsbetrag von 1 Cent oder für einen Joghurtbecher mit einem Erstattungsbetrag von 4 Cent ausstellt und zulässt, dass solche Bescheinigungen auch noch beim Zoll vorgelegt werden, trägt mit dazu bei, dass die Staus am Zoll und die Warteschlangen am Schalter nicht abnehmen.

Der Zoll ist verpflichtet, jede Bescheinigung unabhängig des Wertes anzunehmen. Dem Unternehmen aber steht es vollkommen frei, ob er für die gekauften Waren eine Bescheinigung ausstellt oder nicht. Auch hier gibt es unabhängig einer Bagatellgrenze einen deutlichen Spielraum, gerade bei den Kleinstrechnungen. Jede Rechnung, die beim Zoll nicht vorgelegt wird, beschleunigt die Abfertigung, reduziert die Wartezeiten und schafft schneller freien Parkraum auf dem Amtsplatz.

 

 

Unter folgenden Kontaktdaten stehe ich für weitere Informationen zur Verfügung.

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BDZ Bezirksverband Baden

Alban-Stolz-Str. 22

79108 Freiburg

 

Tel: 07 61 / 20 20 321

Fax: 07 61 / 20 20 672

 

E-Mail: post@baden.bdz.eu

Homepage: www.bdz-bw.eu

 

Vorsitzender:

Wolfgang Keiler

Telefon: 0173 604 144 0

E-Mail: Wolfgang.Kailer@bdz-bw.eu

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29. Mai 2017

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