BDZ-Jugend zur Ausbildung während der Corona-Krise

Wie geht das digitale Lernen beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum und dem Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes jetzt weiter?

Der Prozess um COVID-19 entwickelt sich sehr dynamisch. Daher wurden seit dem 16. März 2020 alle in Präsenzlehre durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen der Direktion IX (Bildungs- und Wissenschaftszentrum – BWZ) der Generalzolldirektion und des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes im gesamten Bundesgebiet zunächst bis einschließlich 19. April 2020 ausgesetzt. Die Maßnahmen sollen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus beitragen. Durch das Aussetzen der Präsenzveranstaltungen wird der Lernort sowie die Art der Vermittlung der Lerninhalte und des Wissenserwerbs geändert. Die fachtheoretische Ausbildung wird derzeit unter Nutzung sämtlicher zur Verfügung stehender digitaler Instrumente und Methoden der Fernlehre fortgesetzt. Diese herausfordernden Maßnahmen, verlangen allen Beteiligten – sowohl den Lehrenden, als auch den Nachwuchskräften – viel Flexibilität ab. Die BDZ Jugend dankt daher allen Lehrenden und Beschäftigten der Lehrverwaltung, die auch unter diesen erschwerten Bedingungen die fachtheoretische Ausbildung gewährleisten. Ein besonderes Maß an Flexibilität ist auch zur Lösung der verschiedenen Herausforderungen und Probleme im Rahmen der Fernlehre erforderlich. Dabei spricht sich die BDZ Jugend in erster Linie dafür aus, dass den derzeitigen Umständen der Wissensvermittlung bei der Ausgestaltung der diesjährigen Laufbahnprüfungen besonders Rechnung getragen werden muss.

07. April 2020

Zu Beginn der Umstellung von der Präsenz- auf die Fernlehre war es bislang nicht allen Nachwuchskräften gleichermaßen bzw. zeitgleich möglich auf das Angebot digitaler Lernformen zuzugreifen. So werden beispielsweise Klausuren, Übungsaufgaben und Skripte auf einer elektronischen Plattform bereitgestellt, deren Zugriffsberechtigung die Anwärter/innen nur sehr zeitversetzt erhalten haben. Zudem führten technische Probleme dazu, dass die Verfügbarkeit der elektronischen Lernplattform zeitweise nur eingeschränkt möglich war. Bislang verfügen auch nicht alle Nachwuchskräfte über die erforderliche Hard- und Software (Office-Paket), um die digitalen Lernformen des BWZ vollumfänglich nutzen zu können. Ausschlaggebend dafür ist u. a., dass die dienstlich gelieferten Notebooks der Nachwuchskräfte aus IT-Sicherheitsgründen nicht an einem privaten DSL-Anschluss betrieben werden dürfen. Diese Vorgabe erfordert die Nutzung privater Notebooks oder Rechner, um am elektronischen Lehrbetrieb teilnehmen zu können.

Die BDZ Jugend fordert daher angesichts der bestehenden Ausnahmezustände, die dienstlich gelieferten Notebooks der Nachwuchskräfte auch außerhalb der Zoll-Liegenschaften online nutzen zu dürfen. Denn stellenweise wurde den Anwärtern/innen aus Gründen des Gesundheitsschutzes untersagt, sich derzeit in den Zolldienststellen aufzuhalten. Es führt folglich kein Weg daran vorbei, den Nachwuchskräften zumindest einen räumlichen Zugang zu wohnortnahen Zolldienststellen für „Online-Lernzwecke“ zu ermöglichen. Diese Umstände bestätigen die langjährige Forderung der BDZ Jugend nach einer elektronischen „Bildungsplattform“ als Hilfsmittel für die Durchführung der fachtheoretischen Laufbahnausbildung, deren Realisierung spätestens nach der Corona-Krise schnellstmöglich angegangen werden muss.

Zur besseren Planbarkeit für die Lehrenden, regt die BDZ Jugend die Einrichtung von Online-Sprechzeiten und die Nutzung von Online-Konferenztechnik an. Hierzu bedarf es eines schnellstmöglichen Ausbaus der IT-Infrastruktur.

Ausgestaltung der Laufbahnprüfungen

Die BDZ Jugend geht davon aus, dass von Seiten des BWZ und des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes alles unternommen wird, um allen Nachwuchskräften einen erfolgreichen Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes zu ermöglichen. Hierzu gehört nach unserer Auffassung auch, dass die derzeitigen erschwerten Bedingungen des Wissenserwerbs sowie des erstmaligen Umgangs mit den elektronischen Lernformen bei der Ausgestaltung der anstehenden Aufsichtsarbeiten und Laufbahnprüfungen des diesjährigen Abschlusslehrgangs sowie des Hauptstudiums III entsprechend berücksichtigt werden. Aufgrund der derzeitigen Ausgangsbeschränkungen ist eine zentrale Ausrichtung der Laufbahnprüfung oder Aufsichtsarbeiten in bewährter Form ohnehin nur sehr schwer vorstellbar.

Daher befindet sich die BDZ Jugend unter ihrem Vorsitzenden, Peter Schmitt sowie die BDZ-geführte Bezirks- Jugend- und Auszubildendenvertretung bei der Generalzolldirektion im fortlaufenden Austausch mit der Leitungsebene der Direktion IX (BWZ) der Generalzolldirektion, um diverse Lösungsansätze unter Einhaltung der geltenden Rahmenbedingungen der rechtlichen Laufbahn- und Prüfungsvorgaben zu erörtern. Die Devise der BDZ Jugend ist, dass die aktuelle Krisensituation in ausreichendem Maße bei der Erstellung der im Sommer anstehenden Laufbahnprüfungen berücksichtigt werden muss. Nur gemeinsam können in dieser Ausnahmesituation zielführende Lösungen erarbeitet und zeitnah umgesetzt werden. Dabei ist auch eine hohe Transparenz gegenüber den Nachwuchskräften entscheidend. Die BDZ Jugend wird daher fortlaufend über die weiteren Ergebnisse berichten.

Bleibt bitte gesund!

 

 

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