Weitere Stärkung der FKS durch den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
Personelle Aufstockung der FKS in Hamburg schreitet voran: Personalsteigerung von ca. 40 Prozent vom 01.01.2015 von 112,60 AK auf nunmehr 157,29 AK – Weitere personelle Stärkung angekündigt
Wie bekannt ist, ist die Hamburger FKS innerhalb der letzten vier Jahre um rund 40 Prozent personell angewachsen. Aufgrund des im Juli dieses Jahres beschlossenen Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialmissbrauch wird die FKS in den Jahren 2020 bis 2029 nochmals deutlich gestärkt (der BDZ berichtete). Entsprechende zusätzliche Planstellen sind im Bundeshaushalt vorgesehen bzw. über entsprechende Haushaltsvermerke avisiert
Unter Zugrundelegung der entsprechenden Einstellungsermächtigungen aus den Jahren 2017 bis 2019 ist nach derzeitigem Stand avisiert, den Bereich der FKS am Standort Hamburg mit internen Nachwuchskräften (NWK) mindestens in folgendem Umfang zu verstärken und damit den Personaleinsatz zu erhöhen:
o 2020: insgesamt sieben NWK (mittlerer Dienst)
o 2021: insgesamt 13 NWK (sieben gehobener und sechs mittlerer Dienst)
o 2022: insgesamt vier NWK (gehobener Dienst)
Wer A sagt muss auch B sagen: Wenn die FKS weiter personell aufgestockt wird und sich somit die Anzahl der Verfahren erhöhen, müssen auch alle weiteren betroffenen Stellen personell gestärkt werden. Vor allem die für die FKS zuständigen Abteilungen in der Hamburger Staatsanwaltschaft! Deshalb führen wir regelmäßig Gespräche mit der Hamburger Politik, zuletzt mit dem CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Richard Seelmäcker (CDU), der sich für eine deutliche Stärkung der Staatsanwaltschaft einsetzt.
Wir informieren Sie regelmäßig über die Belange der Zollverwaltung.
Nichts wird von alleine gut! BDZ. Die kümmern sich.
(Autoren: Christian Beisch / Sebastian Harms / Sandro Kappe)