Der BDZ informiert
Was wurde und wird neu im Jahr 2022
Einige Informationen, vor allem für Beamte*innen, Arbeitnehmer*innen, Anwärter*innen, Azubis und Ruheständler*innen in der Bundesfinanzverwaltung.
Die von Wolfgang Thümmel erstellte Aufstellung wurde mit viel Sorgfalt zusammengestellt, erhebt aber keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit und ist ohne Gewähr. Dargestellt sind nur Regelfälle und es sind teilweise auch im Verlauf des Jahres 2022 oder 2023 zu erwartende Veränderungen enthalten, die im Detail derzeit noch nicht feststehen bzw. von den verantwortlichen Stellen noch nicht rechtsverbindlich entschieden bzw. verkündet sind. Hinsichtlich der Einzelheiten empfiehlt es sich bei Bedarf/Interesse dringend, die jeweiligen gesetzlichen bzw. tariflichen Grundlagen und Texte in der offiziellen Version nachzulesen, anhand der man dann entscheiden kann, inwieweit man selbst betroffen ist bzw. Angehörige betroffen sind oder sein könnten.