Zollkapellen bleiben bestehen
Vier gewinnt!
Der Erhalt unserer vier Zollkapellen stand vor dem Hintergrund diverser Kostenfragen auf dem Prüfstand – hierzu wurde eigens eine entsprechende Arbeitsgruppe zur Neuausrichtung der Zollkapellen bei der Generalzolldirektion eingerichtet. Nach Widerstand des BDZ-geführten Hauptpersonalrats ist es gelungen, das Vorhaben der Reduzierung der Zollkapellen zu durchkreuzen. Das BMF hat sich für den Beibehalt der Zollkapellen ausgesprochen. „Ein großer Erfolg für die Musikerinnen und Musiker und den Zusammenhalt in der Zollverwaltung“, kommentiert der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel.
- Mitglieder der vier Zollkapellen: Nürnberg (oben links), Aachen (unten links), Berlin (oben rechts), Freiburg (unten rechts). Bilder: obs/Generalzolldirektion | BDZ | www.zoll.de | HZA Lörrach
Die Zollkapellen sind besondere Sympathieträger des Zolls. Sie spielen nicht nur regional an den vier Standorten in Aachen, Berlin, Freiburg im Breisgau und Nürnberg mit Sitz im fränkischen Hof eine wichtige Rolle, sondern musizieren bundesweit bei Veranstaltungen des Zolls und anderer Behörden sowie bei öffentlichen Feiern und Festen aller Art. Die Zollkapelle Berlin wurde am 17. Juni 1952 als "Zollmusikcorps Berlin" gegründet und ist damit die älteste Musikkapelle der deutschen Zollverwaltung. Auch die übrigen Kapellen blicken auf eine über 50-jährige Tradition zurück, sind in ihren Regionen fest verwurzelt und repräsentierten somit den vielfältigen Charakter des Zolls.
BDZ verhindert Kahlschlag bei Traditionsensembles
Hintergrund war eine anvisierte Umstrukturierung aus Kostengründen. Die Generalzolldirektion (GZD) hatte vorgeschlagen, künftig lediglich zwei Kapellen beizubehalten. Denn mit den aktuellen Ensembles würden lange Probezeiten zu hohe Personalkosten erzeugen und lange Anfahrtswege zudem einen zu hohen CO²-Ausstoß verursachen. Zudem hatte die GZD die Auffassung vertreten, dass der Nutzen von Zollkapellen für die Öffentlichkeitsarbeit im Vergleich zu „moderneren“ elektronischen Medien als gering einzuschätzen sei. Die beiden verbleibenden Ensembles sollten zudem intern anders organisiert werden und nur noch in kleineren Formationen auftreten.
Diese aus Sicht des BDZ nicht überzeugenden Argumente haben die Pläne letztendlich gestoppt, sehr zur Erleichterung des BDZ. Das BMF hatte die von der Gewerkschaft vertretene Position übernommen, nach dem die Zollkapellen ein wesentlicher Baustein für das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Verbundenheit der Zöllnerinnen und Zöllner untereinander sind. Das ist ein großer Erfolg für unsere Kolleginnen und Kollegen der Zollkapellen, die im Übrigen zu vergleichbaren Musikkorps anderer Bundesbehörden nicht mit einem eigenen Etat ausgestattet sind, was in der kostenmäßigen Gesamtbetrachtung nicht unberücksichtigt bleiben darf.
"Man hat hier versucht, einen wichtigen Teil der Zollkultur wegzurationalisieren. Die Zollkapellen sind aber nicht irgendeine Spielerei, sondern stehen seit über einem halben Jahrhundert für die Identität und Seele des Zolldienstes! Ich bin erleichtert, dass dieser Plan nun vom Tisch ist“, unterstreicht der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel mit markigen Worten. „Die Kapellen bedeuten vielen Kolleginnen und Kollegen sehr viel und stärken den Zusammenhalt in der Zollverwaltung enorm – darauf gilt es aufzubauen", so Liebel.
Für den Zoll ist es ein großer Gewinn, dass alle vier Ensembles weiter bestehen bleiben. Ein radikaler Schnitt bleibt erspart. Jedoch sollen die vier Kapellen nun mit Blick auf Wirtschaftlichkeitsaspekte behutsam optimiert und in ihrer Ausrichtung geschärft werden. Dabei können sich die Musikerinnen und Musiker weiter auf die Unterstützung des BDZ verlassen. Geschlossen für ihre Rechte und Traditionen einzustehen, hat sich mehr als gelohnt: Vier gewinnt!