Verteilung der Nachwuchskräfte: Alle Jahre wieder…

Alle Jahre wieder legt die Zollverwaltung die Maßstäbe zur Verteilung der Nachwuchskräfte fest. Dabei werden die in Betracht kommenden Einsatzbereiche nach bestandener Laufbahnprüfung nach fachlichen Schwerpunkten festgelegt. Dies führt leider regelmäßig dazu, dass nicht sämtliche Nachwuchskräfte des mittleren und gehobenen Dienstes in dem Bezirk der Bundesfinanzdirektion eingesetzt werden können, in dem die sie ursprünglich auch eingestellt worden sind. In diesem Zusammenhang bietet die Zollverwaltung ein Verfahren zur Interessenbekundung der designierten Prüfungsabsolventinnen und -absolventen an bestimmten Einsatzbereichen und -orten an. 

01. März 2013
Dieses Verfahren führt jedoch bei den Betroffenen regelmäßig zu mehr Fragen als es Lösungsansätze bringen soll: 

  • Was kann ein überbezirklicher Verwendungswunsch sein?
  • Welche privaten Gründe mit besonderer Bedeutung soll ich vorbringen?
  • Ist ein anschließender Wechsel der Verwendung möglich?  u.s.w.

Das Verfahren zur Verteilung der Nachwuchskräfte hat teilweise bereits begonnen. Daher weisen wir darauf hin, dass Euch unsere Vertreterinnen und Vertreter in den Jugend- und Auszubildendenvertretung bei Fragen und sonstigen Anliegen gerne zur Verfügung stehen. Alternativ könnt Ihr Euch auch direkt an die BDZ Jugend wenden (E-Mail: post@bdz.eu). Wir werden unser Bestes tun, um Eure Fragen zu beantworten und für Eure Anliegen einzustehen.
Darüber hinaus erteilt die BDZ Jugend dem derzeit praktizierten Verfahren der Verteilung der Nachwuchskräfte eine klare Absage. Das Verteilverfahren ist überaus zeit- und arbeitsintensiv. Zudem führt die bundesweite Versetzung bei den betroffenen Anwärterinnen und Anwärtern aufgrund der erhöhten Inanspruchnahme der Flexibilität junger Beschäftigter zu Unverständnis sowie entsprechender Ernüchterung infolge einer größtenteils aussichtslosen heimatnahen Verwendung. Ein erhöhter administrativer Aufwand zur Bearbeitung von Versetzungsgesuchen ist die Folge. 

Bis zum Jahr 2008 erfolgte die Einstellung und Verteilung der Nachwuchskräfte ausschließlich durch die Mittelbehörden. Nach Ablegung der Laufbahnprüfung war daher ein Wechsel der Nachwuchskräfte über die Bezirke der Mittelbehörden hinaus nicht erforderlich. Die BDZ-Jugend fordert daher weiterhin die Rückkehr zum Einstellungsverfahren nach dem Prinzip aus der Region für die Region – auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Probleme bei der Gewinnung geeigneter Nachwuchskräfte für den Zolldienst.
 
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