Verlagerung der Beihilfeaufgaben des Service-Centers Rostock an das Bundesverwaltungsamt

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2019 wird die bislang u.a. dem Service-Center Rostock der Generalzolldirektion obliegende Beihilfe-Bearbeitung an das Bundesverwaltungsamt (BVA) übertragen. Hierauf haben sich die beteiligten Ressorts Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) verständigt. An den bisherigen organisatorischen Abläufen ändert sich vorerst nichts, da die Beschäftigten der Beihilfestellen bis zum 29.02.2020 weiterhin im Abordnungswege Beihilfe abrechnen, bevor sie dann entweder im BVA Dienst verrichten oder aber in anderen Bereichen des Service-Centers eingesetzt werden. 

20. November 2019

Bereits jetzt werden die Beihilfeberechtigten in jedem Bescheid über die zukünftige Adressierung unterrichtet. Soweit sich an den bisherigen organisatorischen Abläufen Änderungen ergeben, erfahren Sie diese zeitnah hier.

 

 

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(Autorin: Sabine Knoth)

 

 

 

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