Unzumutbare Dauer der Beihilfebearbeitung? – Endlich Abhilfe in Sicht!

Wie bereits berichtet, hatte sich der Bezirksverband Nord des BDZ unlängst mit der eindringlichen Bitte an den Bund gewandt, sich in Verwaltung und Politik umgehend und massiv dafür einzusetzen, dass die unzumutbar langen Bearbeitungszeiten, insbesondere in Beihilfeangelegenheiten und bei Versorgungsauskünften, endlich ein Ende finden.

 

Dies hat der BDZ-Bund gemeinsam mit seinen dominierenden Fraktionen in HPR, GPR und BPR erneut intensiv getan und nunmehr hat die Generalzolldirektion endlich entschieden, den Vorschlägen zu folgen und u.a. unverzüglich 15 externe Einstellungen im Tarifbereich für die Dauer von vorerst zwei Jahren vorzunehmen. Die entsprechenden Ausschreibungen und das Auswahlverfahren sind inzwischen weitestgehend abgeschlossen. Folglich beginnt nun die Einarbeitung eben dieser neuen Kolleginnen und Kollegen. Zudem wurden bereits zahlreiche Kolleginnen und Kollegen zur Unterstützung an das Service-Center Rostock abgeordnet, die vordem dort als Geschäftsaushilfe bzw. Stammbeschäftigte tätig waren und dann an ihre Stammdienststellen zurückgekehrt bzw. nach Bewerbungen an andere Dienststellen versetzt/abgeordnet worden waren.

24. April 2018

Nach allem ist klar, dass wir als Bezirksleitung auch weiterhin den „Finger in die Wunde legen“ und konstruktive Vorschläge unterbreiten werden, um die prekäre Situation sowohl für die Antragsteller als auch die Beschäftigten dauerhaft zu verbessern. Wir geben uns also keineswegs zufrieden. So ist z.B. das Herabsetzen des sog. „Schwellenwertes“ von 2.500,- €

auf 1.500,- € (Anm.: Ab diesem Rechnungsgesamtbetrag werden die Anträge „bevorzugt“ behandelt.) – zumindest kurzfristig – keine Hilfe, sondern erhöht sich lediglich der Berg an „eiligen“ Anträgen. Aktuell versprechen aus unserer Sicht zwei Dinge Erfolg. Zum einen muss geprüft werden, inwieweit Kaufleute für Büromanagement, die im Jahr 2018 ihre Ausbildung erfolgreich beenden, dauerhaft übernommen werden können. Zum anderen muss geprüft werden, inwieweit der Einsatz von „gelernten“ Zeitarbeitskräften (z.B. von Krankenkassen etc.) weitere Abhilfe schaffen kann. Zudem muss dringend dafür Sorge getragen werden, dass die Beschäftigten endlich mit vernünftiger Software ausgerüstet werden. Dass das lange als Allheilmittel beschworene eBiV (elektronische Beihilfebearbeitung in der Verwaltung) nicht tauglich ist, hat mittlerweile wohl jeder begriffen, der sich ernsthaft mit der Materie beschäftigt. Deshalb muss das bisherige Abrechnungsprogramm (ABBA) endlich aktualisiert und vor allem Windows 10-tauglich fortentwickelt werden. Hier ist das BMF gefordert, seinem IT-Dienstleister - dem ITZBund - klar zu machen, was „die Stunde geschlagen“ hat, d.h. den notwendigen Support einzufordern. Ohne dass es vorliegend noch darauf ankommt bleibt an dieser Stelle eines anzumerken: Die schlichte Abgabe von Aufgaben (sog. Outsourcing) – ob an eine andere Verwaltung (z.B. BVA) oder an wen auch immer – war und ist noch nie eine dauerhaft gute Lösung gewesen. Die aktuellen Beschwerden über die zu lange Bearbeitungsdauer beim Bundesverwaltungsamt sind deutliches Indiz dafür.

Die Zollverwaltung hat noch immer bewiesen – vorausgesetzt, man hat sie mit der notwendigen Ausstattung versehen – dass sie allen Anforderungen gerecht werden kann und auch wird.  

 

Wir werden immer den Grundsatz einfordern, nach welchem die Fürsorgepflicht des Dienstherrn mit der Einstellung beginnt und nicht etwa mit der Zurruhesetzung endet.

 

Deshalb: Nichts wird von alleine gut – BDZ = die Solidargemeinschaft !

 

(Autorin: Sabine Knoth)

(V.i.S.d.P. BDZ BV Nord, Christian Beisch, Mönkedamm 11, Hamburg)

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