Ständiger Ausschuss Frauen tagte in Königswinter

Bereits vom 26. bis 28. März 2015 tagte der Ständige Ausschuss Frauen in Königswinter. Frauenpolitik wurde am Beispiel aktueller Handlungsfelder in der Bundesfinanzverwaltung beleuchtet. Dazu gehörten die gesetzliche Entwicklung und Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes ebenso wie der Umgang mit Beurteilungen. Im Tarifbereich war die Entgeltordnung TVöD Bund beherrschendes Thema. Auch die Situation in den Kfz-Festsetzungsstellen stand auf der Tagesordnung. Darüber hinaus bereiteten die Mitglieder des Gremiums den Beitrag des BDZ beim dbb bundesfrauenkongress vor, der am 8. und 9. Mai 2015 in Potsdam stattfindet.

22. April 2015

Im Rahmen der Berichterstattung berichtete die Vorsitzende des Ständigen Ausschusses, Gabriela Raddatz, Hintergrundinformationen von der dbb Jahrestagung vom 11. bis 13. Januar 2015 in Köln, von der Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung am 30. und 31. Januar 2015 in Königswinter und von der BDZ-Bundesvorstandssitzung vom 2. bis 4. März 2015 in Heilbronn. Die Teilnehmerinnen berichteten über die Arbeit aus ihren Bezirksverbänden. Dabei stellten sie ihre bisherige Tätigkeit, ihre Ziele, aber auch ihre Schwierigkeiten vor Ort dar.

In einem Grußwort machte die stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende Adelheid Tegeler deutlich, dass das Thema Frauenpolitik für den BDZ auch weiterhin unverzichtbar bleibt. Sie berichtete über den Stand des Projekts Generalzolldirektion sowie über ihre Arbeit in der dbb-Bundestarifkommission und die Situation in den damals noch laufenden Tarifverhandlungen 2015.

Besonderes Augenmerk richtete Tegeler auf die Entgeltordnung TVöD Bund. Der Änderungsantrag zur Eingruppierung müsse von den Bediensteten selbst gestellt werden. Jede Tarifbeschäftigte und jeder Tarifbeschäftigter müsse eigenverantwortlich prüfen, ob die jeweiligen Voraussetzungen überhaupt vorliegen. Tegeler forderte den Ständigen Ausschuss Frauen auf, sich auch weiterhin für die Belange und Förderung der Tarifbeschäftigten einzusetzen.

Die diesjährige Sitzung stand ganz im Zeichen der Vorbereitung des 11. dbb bundesfrauenkongresses, der am 8. und 9. Mai 2015 in Potsdam stattfindet. Der Ständige Ausschuss Frauen wird beim 11. dbb bundesfrauenkongress sieben Anträge einbringen. Das Spektrum dieser Anträge reicht von geschlechtergerechten und diskriminierungsfreien Beurteilungen, „Bestenförderung"  über gendergerechte Personalpolitik bis zur Erhöhung der jährlichen Arbeitstage, die bei schweren Erkrankungen eines Kindes gewährt werden.

Einen weiteren Programmpunkt bildete das Referat der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten im Bundesfinanzministerium, Barbara Ammon, die sich mit den Mitgliedern des Gremiums über die aktuelle gesetzliche Entwicklung und die Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes austauschte. Insbesondere das von Ammon vorgestellte Konzept für die künftige Generalzolldirektion, bezogen auf die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, fand bei den Ausschussmitgliedern große Beachtung.

Ein wichtiges Thema der Sitzung war der Umgang mit den Beurteilungen. Das Ergebnis eines Beurteilungsdurchgangs soll den Beurteilten in Form eines Notenspiegels bekannt gegeben werden. Durch wissenschaftliche Studien wurde mehrfach belegt, dass Frauen bei Personalbeurteilungen durchschnittlich schlechter beurteilt werden als Männer. Das gilt insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, die überwiegend weiblich sind. Teilzeitbeschäftigte, die nicht vollzeitbeschäftigt sind und damit nicht ständig zur Verfügung stehen, werden von einigen überwiegend männlichen Beurteilern als leistungsschwächer eingeschätzt.

Die Ausschussmitglieder thematisierten auch den Sachstand bei der Bearbeitung der Kfz-Steuer in den einzelnen Dienststellen. Der Ständige Ausschuss Frauen forderte die Verwaltung auf, diese Missstände zu beheben, so dass für die Beschäftigten ein akzeptables Arbeiten ohne Gesundheitsgefährdung möglich ist.

 

Ein weiteres zentrales Thema der Tagung war die Darstellung des Gremiums in den Onlinemedien des BDZ. Neben der Vorstellung der Mitglieder des Ständigen Ausschusses Frauen und der Kontaktdaten können die BDZ-Mitglieder die Geschäftsordnung und die Protokolle der Sitzungen dort einsehen. Weiterhin wird über frauenpolitisch relevante Themen und anstehende Gesetzesfragen informiert. Gegenstand der Sitzung war auch die Gestaltung eines eigenen Flyers. Mit einer überzeugenden Darstellung der Aufgaben und Ziele sollen neue weibliche Mitglieder für den BDZ angesprochen werden.

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