Ständiger Ausschuss Beamtenpolitik tagte

Aktuelle Themenschwerpunkte hat der Ständige Ausschuss Beamtenpolitik in seiner Sitzung vom 27. bis 29. April 2016 in Dresden beraten. Nach einer umfassenden Darstellung der derzeitigen gewerkschaftspolitischen Situation durch den BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes wandten sich die 15 Gremiumsmitglieder unter Leitung ihres Vorsitzenden Axel Böhning dem umfangreichen Arbeitsprogramm zu. Wie bei jeder Sitzung des Ständigen Ausschusses Beamtenpolitik nahm auch dieses Mal das Thema „Beurteilungen“ breiten Raum ein. Diskutiert wurde der Anpassungsbedarf, der sich aktuell aus der Strukturreform, also der Bildung der Generalzolldirektion (GZD), ergibt. So erstellte das Gremium einen Vorschlag zur Besetzung der Beurteilungsgremien in der GZD und forderte darüber hinaus, die Zahl der Anlassbeurteilungen generell auf ein Minimum zu reduzieren. Zielführend könnte hier die Ausdehnung der Regelbeurteilung auf die Beamtinnen und Beamten im Endamt sein. Weiterhin wurden die Auswirkungen der neuesten Rechtsprechung zur Beurteilungsthematik erörtert.

18. Mai 2016

Unter den gleichen Gesichtspunkten wurde die Regelung für die Ausschreibung und Besetzung von Dienstposten in der Zollverwaltung und der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (ARZV) einer kritischen Betrachtung unterzogen.

Auch die Dienstpostenbewertung in der Zollverwaltung muss aufgrund der Umstrukturierung angepasst werden. Weitergehender Handlungsbedarf ergibt sich hier jedoch aus dem neu gefassten Paragrafen 26 des Bundesbesoldungsgesetzes, der nun grundsätzlich in der gesamten Zollverwaltung die bislang den Oberbehörden vorbehaltenen höheren Planstellenobergrenzen vorsieht. Allerdings nutzen höhere Obergrenzen nichts, so lange sie nicht tatsächlich mit Planstellen unterlegt sind.

Die Notwendigkeit von Planstellenhebungen muss der Politik anhand einer modellhaften Dienstpostenbewertung dargestellt werden, die die qualitativen und quantitativen Alleinstellungsmerkmale der Zollverwaltung hervorhebt. Es muss verdeutlicht werden, dass die gegenwärtig geltende Dienstpostenbewertung dem tatsächlichen Arbeitsauftrag und -alltag der Zöllnerinnen und Zöllner nicht mehr gerecht wird. Hier wird der Ständige Ausschuss Beamtenpolitik in der nächsten Zeit noch eine konkrete Arbeitsgrundlage erstellen, in der dann auch Optionen für eine verbesserte vertikale Laufbahndurchlässigkeit auf der Linie des BDZ-Positionspapiers zur Erneuerung des Laufbahnrechts des Bundes enthalten sein werden.

Weiterhin diskutierten die Mitglieder des Ständigen Ausschusses Beamtenpolitik die Ergebnisse der BDZ-Forumsveranstaltung vom Oktober 2015 und formulierten aufgrund der Ergebnisse der damals durchgeführten Workshops gewerkschaftliche Forderungen und Handlungsalternativen.

Schließlich stellten die Gremiumsmitglieder fest, dass nach der jüngsten Änderung des Bundesbeamtengesetzes – also der Streichung des Paragrafen 46 zur Vertreterzulage – und in Anbetracht der aktuellen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nun Rechtssicherheit in Bezug auf die Dienstpostenbündelung besteht. Diese dürfte nun auf absehbare Zeit in ihrem Bestand gesichert sein.

Die Arbeitsergebnisse der Arbeitstagung werden nun dem BDZ-Bundesvorstand vorgelegt und dienen als Basis für weitere Beschlussfassungen und das weitere gewerkschaftliche Vorgehen in beamtenpolitischen Angelegenheiten.

 

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