Sondierungsgespräche über eine Ampel-Koalition: „Zoll stärken, statt strukturell schwächen“!

Der BDZ hat seine Vorstellungen zur Zukunft der Zollverwaltung sowie der Förderung der Beschäftigten des Zolls und der Bundesfinanzverwaltung im Rahmen eines Positionspapiers entwickelt. Auf dieser Basis führte der BDZ im Vorfeld der Wahl eine Vielzahl gewerkschaftspolitischer Gespräche mit fachkundigen Bundestagsabgeordneten, über die wir laufend berichteten. Diesen Dialog führt der BDZ im Hinblick auf die Sondierungsgespräche und dem Abschluss des neuen Koalitionsvertrages fort. Damit soll einerseits sichergestellt werden, dass die Interessen der Zöllnerinnen und Zöllner auch in der nächsten Legislaturperiode angemessen berücksichtigt und anderseits der Zoll unter Beibehaltung seiner kernstrukturellen Ausrichtung personell und fachlich gestärkt wird.

11. Oktober 2021

„Wir wollen flexiblere Fortkommensmöglichkeiten für alle Zöllnerinnen und Zöllner. Eine einseitige Betrachtung des Zolls führt zur Zersplitterung unserer Aufgabenfelder und wird im Ergebnis der Sache sowie den Interessen des Personals nicht gerecht, betont Bundesvorsitzender Dieter Dewes und erteilt gefärbten Visionen eine klare Absage. Es braucht endlich den Mut, Entscheidungen an den verantwortlichen Stellen des BMF und des Zolls zu treffen, um für zukunftsweisende Investitionen in Personal, Digitalisierung und materielle Ausstattung keinen weiteren Aufschub zukommen zu lassen, sondern letztlich zu Handeln. Der BDZ hat jedenfalls klare Vorstellungen für die anstehende Legislaturperiode:

I. Investitionen

Der Zoll leistet wertvolle Arbeit bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, von Finanz- und Steuerbetrug sowie von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Gleichwohl muss der Zoll mit gezielten Investitionen in allen Aufgabenbereichen – auch bei den Kontrolleinheiten, der Zollfahndung und der Abfertigung internationaler Handelsströme – insbesondere durch Personalmaßnahmen (Stellen, Besoldung) gestärkt werden, um den stetig zunehmenden Anforderungen und Herausforderungen gerecht zu werden.

II. Digitalisierung

Darüber hinaus bedarf es einer weitreichenden Optimierung der eingesetzten Informationstechnologie zur Kontrolle der internationalen Warenströme oder der IT-gestützten Analyse von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen. Beispielsweise: die Fortentwicklung einschlägiger IT-Verfahren im Zusammenhang mit dem BREXIT, E-Commerce und der Automatisierung der Zollabwicklung im transeuropäischen Kontext oder dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Die vielfältigen Aufgaben und Anforderungen des Zolls in einer stetig wachsenden und global agierenden Welt machen ferner eine konsequent risikoorientierte Ausrichtung aller Arbeitsprozesse unerlässlich. Dieses wesentliche Ziel erfordert zeitnah ein vollumfängliches, elektronisches Risikomanagement, das auch materiellrechtlich seinen Niederschlag finden muss.

III. Effizientere Geldwäschebekämpfung; Erfordernis eines FIU-Gesetzes

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind global auftretende Phänomene, die nur in einem eng agierenden internationalen Netzwerk auf Basis gemeinsam verabredeter Standards effektiv verhindert und nachhaltig bekämpft werden können.

Der BDZ spricht sich daher ausdrücklich dafür aus, dass die Financial Intelligence Unit (FIU) als fachlich eigenständige und insoweit weisungsunabhängige Behörde in der Zollverwaltung umfassend gestärkt wird. Der Implementierung eines FIU-Gesetzes – analog dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder dem Zollfahndungsdienstgesetz – kommt im Hinblick auf dem fachlichen Ausbau der FIU einer besonderen Bedeutung zu und bedarf der dringenden Umsetzung für die anstehende Legislaturperiode.

IV. Strukturelle Ausrichtung: „Zoll stärken statt strukturell schwächen“

Nach den umfangreichen Strukturveränderungen der Zollverwaltung der letzten Jahre muss nun der Fokus auf Handlungswirksamkeit und Reaktionsfähigkeit des Zolls auch bei stark wechselnden Einflüssen liegen. Der Zoll konnte aufgrund dieser spezifischen Kernkompetenz eine Reihe neuer und bedeutender Aufgaben erfolgreich in sein umfangreiches Aufgabenportfolio integrieren – z. B. die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, den Aufbau der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Auswirkungen des Brexits und die Neuerrichtung der Geldwäschebekämpfung durch die FIU.

Diese organisatorische Ausrichtung des Zolls – gebündelt auf Basis der materiell-rechtlichen Aufgabenwahrnehmung - trägt zu einer effizienten und verwaltungsökonomischen Aufgabenerledigung bei. In dieser Verbindung liegt die eigentliche Stärke des Zolls, da dadurch ein äußerst flexibler Personaleinsatz in den unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern möglich ist. Der Aufbau entsprechender Fachkompetenzen in anderen Einheiten innerhalb oder außerhalb der Zollverwaltung würde zu einer nicht hinnehmbaren Zersplitterung der Aufgabenwahrnehmung des Zolls führen und Doppelstrukturen sowie unnötige Schnittstellen generieren. Der BDZ steht für eine organisatorische Weiterentwicklung des Zolls unter Beibehaltung der kernstrukturellen Ausrichtung.

 

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