Schlichtung in der Einkommensrunde - so geht es jetzt weiter

Nachdem die Arbeitgeberseite trotz gegenteiliger, aber unzutreffender Verlautbarungen in den Medien bis zuletzt kein Angebot vorgelegt hatte, sind die Verhandlungen gescheitert. Die Arbeitgeber haben daraufhin das Schlichtungsverfahren eingeleitet. Im Bereich des TVöD besteht eine Schlichtungsvereinbarung zwischen Bund, Kommunen und den beteiligten Gewerkschaften, die die Einzelheiten regelt. Wir zeigen auf, was dies nun konkret heißt und was in den kommenden Wochen zu erwarten ist.

05. April 2023
  • BDZ-Mitglieder haben bis zuletzt für faire Einkommen demonstriert, hier im Schulter-schluss mit dbb Mitgliedsgewerkschaften vor der Kulisse des Reichstagsgebäudes Wäh-rend der Schlichtungsphase wird es zunächst keine weiteren Aktionen wie diese geben.

Die aktuelle Situation ist zustande gekommen, weil die Seite der Arbeitgeber bis zuletzt auch in der dritten Verhandlungsrunde nicht bereit war, von ihrem miserablen Angebot aus der zweiten Runde abzuweichen. Das zurzeit in den Medien oft zitierte, vermeintliche Angebot von 8 Prozent mehr Einkommen und einem Mindestbetrag von 300 Euro – wohlgemerkt ohne Benennung einer konkreten Laufzeit –  hat es während der laufenden Verhandlungen so nie gegeben. Denn in diesen hatten die Arbeitgeber stets nur von „Denkmodellen“ gesprochen, aber zu keiner Zeit einen verbindlichen Vorschlag unterbreitet. Die gegenüber den Medien in den Raum gestellten Zahlen dienen folglich als taktisches Ablenkungsmanöver der Arbeitgeberseite, da sie nicht denen entsprechen, die in den eigentlichen Gesprächen auf den Tisch gelegt worden sind. Aus diesem Grund blieb dem dbb beamtenbund und tarifunion am Ende nur übrig, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären.

Wie läuft eine Schlichtung ab?

Erst sobald Verhandlungen für gescheitert erklärt worden sind, eröffnet sich die Möglichkeit einer Schlichtung, die innerhalb von 24 Stunden nach der Erklärung eingeleitet werden muss. Diesen Schritt hat Bundesinnenministerin Faeser bereits vollzogen.

Im Bereich der Tarifvertragsparteien des TVöD besteht eine förmliche Schlichtungsvereinbarung, die die Zusammensetzung der Schlichtungskommission, sowie die Abläufe und Fristen für ihr Zusammentreten und die notwendigen Beratungen festlegen. Aufgrund der Fristen dieser Vereinbarung wird die Schlichtung am 6. April 2023 beginnen und muss im Laufe der darauffolgenden Kalenderwoche beendet sein. Während der Schlichtung herrscht Friedenspflicht. Das heißt, es finden keine Streiks oder Protestaktionen statt. Dies dient auch dem Zweck des ungestörten und ruhigen Verhandelns in einem vertraulichen Umfeld. 

Wer ist an der Schlichtung beteiligt?

Die mit jeweils zwölf Teilnehmenden von Gewerkschaften und Arbeitgebern paritätisch besetzte Schlichtungskommission hat vorrangig den Auftrag, zu einer einstimmigen Einigungsempfehlung zu kommen. Zusätzlich gibt es zwei unparteiische Vorsitzende, die von den Tarifvertragsparteien im Vorfeld berufen wurden. Dies sind aktuell Henning Lühr, ehemaliger Staatsrat in Bremen (von der Gewerkschaftsseite benannt), und Georg Milbradt, ehemaliger sächsischer Ministerpräsident (von der Arbeitgeberseite benannt). Sofern keine Einstimmigkeit vorliegt und ein Patt entsteht, hat einer dieser beiden Vorsitzenden eine stimmberechtigte und somit entscheidende Stimme. Dieses Recht wechselt zwischen beiden Seiten; in der nun anstehenden Schlichtung wird der Schlichter der Gewerkschaften die entscheidende Stimme haben.

Mögliche Urabstimmung für Tarifbeschäftigte des BDZ bei erneutem Scheitern

Der Schlichterspruch wird den Tarifvertragsparteien bis Mitte April zugestellt. Danach müssen die Tarifverhandlungen wiederaufgenommen werden. Wird die Empfehlung der Schlichter von einer Partei abgelehnt bzw. kommt kein Kompromiss zustande, endet die Friedenspflicht. Aus heutiger Sicht würde der dbb dann eine Urabstimmung einleiten. Das heißt, die Mitglieder werden gefragt, ob sie bereit sind, für ein besseres Angebot in einen unbefristeten Streik zu treten.

Für Mitglieder des BDZ ist wichtig zu beachten, dass bei einer solchen Urabstimmung nur Tarifbeschäftigte im aktiven Arbeitsverhältnis stimmberechtigt sind. Denn die Verhandlungen über den TVöD richten sich nur an diese Beschäftigtengruppe – die Übertragung auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten ist ein gesonderter Schritt, der von den aktuellen Verhandlungen nicht direkt umfasst wird.

 

 

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