Pläne für Generalzolldirektion: BDZ erwartet Sozialverträglichkeit, Beteiligung und Transparenz

Das Bundesfinanzministerium hat am 8. Oktober 2014 ein Projekt vorgestellt, das die Einrichtung einer Generalzolldirektion in Bonn zum Ziel hat. BDZ-Bundesvorsitzender und HPR-Vorsitzender Dieter Dewes brachte gegenüber Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die Erwartung zum Ausdruck, dass die bisher geltenden hohen Standards der Sozialverträglichkeit in vollem Umfang eingehalten werden. Zugleich forderte er, dass die Interessenvertretungen an dem Projekt beteiligt und Transparenz für die Beschäftigten sichergestellt werde. Schäuble versicherte, dass diese Grundsätze während des gesamten Projekts Gültigkeit beanspruchen.

09. Oktober 2014

Im Rahmen einer Präsentation des Projekts in Berlin wurde der Hauptpersonalrat erstmals über die Pläne informiert. An der Veranstaltung nahmen neben Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble u.a. dessen Staatssekretäre Werner Gatzer und Johannes Geismann teil und erläuterten das Vorhaben.

Nach den Projektplänen wird die neue Oberbehörde Teile der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesfinanzministeriums übernehmen sowie mit den bisherigen Mittelbehörden verschmolzen werden. Das Zollkriminalamt sowie das Bildungs- und Wissenschaftszentrum sollen Direktionen der neuen Generalzolldirektion werden.

Die Zollverwaltung soll künftig nur noch über eine operative Ortsebene und die Generalzolldirektion verfügen. Die interne Verwaltung soll gestrafft werden. Das Bundesfinanzministerium erhofft sich von einem „direkten Durchgriff“ der neuen Generalzolldirektion auf die Ortsebene schnellere Entscheidungen.

Ausdrücklich sagt das Bundesfinanzministerium zu, dass die neue Organisationsform nicht zu einem Stellenabbau führt. Eine weitere Zusage lautet, dass die gewonnenen Personalressourcen vor allem für Aufgaben vor Ort eingesetzt werden. Insgesamt soll die Ortsebene mit mehreren hundert Kräften personell verstärkt werden.

Die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesfinanzministeriums soll in mehreren Teilschritten vom bisherigen Dienstsitz Bonn nach Berlin verlegt werden. Bonn erhält dafür mit der Generalzolldirektion eine Oberbehörde und soll damit als Standort mittel- und langfristig gestärkt werden. Die Dienstsitze an den Standorten der Bundesfinanzdirektionen bleiben erhalten.

Zur Vorbereitung dieser Maßnahmen wird im Bundesfinanzministerium eine Projektgruppe eingerichtet. Die Reform soll für die Beschäftigten sozialverträglich gestaltet werden. Die neue Struktur soll zum 1. Januar 2016 wirksam werden.

Das Projekt wird ein Schwerpunktthema der Sitzung des BDZ-Bundesvorstands vom 27. bis 29. Oktober 2014 in Neustadt an der Weinstraße bilden. Im Rahmen dieser Sitzung wird das Gremium einen Dialog mit Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger über die Auswirkungen des Projekts führen.

Dewes wird kurzfristig in Gesprächen mit der Leitungsebene des Bundesfinanzministeriums sowie mit Abgeordneten aller im Bundestag vertretenen Parteien die Folgen der Entscheidung und insbesondere die geforderte Einhaltung der Sozialverträglichkeit, die Einbindung der Interessenvertretung sowie die Herstellung der Transparenz im Interesse der Beschäftigten thematisieren.

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