Aus den Personalvertretungen

Personalversammlung am Dienstsitz Fürth der Generalzolldirektion

Am 25. März 2019 richtete der Personalrat beim personalvertretungsrechtlich verselbständigten Dienstsitz Fürth der Generalzolldirektion (VPR Fürth) unter dem Vorsitz von Klaus Spörl seine Personalversammlung aus. Rund 20 Kolleginnen und Kollegen der Direktion IX (Bildungs- und Wissenschaftszentrum – BWZ) der Generalzolldirektion folgten der Einladung des VPR Fürth. Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion und stellvertretende BDZ Bundesvorsitzender, Thomas Liebel nahm als Gastredner für die einzige am Dienstsitz Fürth vertretene Gewerkschaft BDZ teil. Die Dienststellenleitung wurde durch ORRin Dr. Anna Kluge (GZD, Arbeitsbereich DI.B.16) vertreten. Schwerpunktthemen der Personalversammlung waren u. a. dringend erforderliche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrtätigkeit des Zolls, die künftige Ausrichtung der Zukunftsstandorte der „kleineren“ Dienstsitze der Direktion IX (BWZ) sowie zwingend erforderlichen Reformen im Bundeslaufbahnrecht.  

01. April 2019
  • v.l.n.r.: Dr. Anna Kluge (GZD, Arbeitsbereich DI.B.16), Klaus Spörl (Vorsitzender VPR Fürth), Thomas Liebel (Vorsitzender GPR an der GZD)

Die hauptamtlich Lehrenden der GZD sind besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Diese Herausforderungen und Belastungen werden im Zuge der beschlossenen Erhöhungen der Einstellungsermächtigungen im mittleren und gehobenen Dienst tendenziell weiter ansteigen. Im kommenden Einstellungsjahrgang werden zum 1. August 2019 über 2.000 Nachwuchskräfte des gehobenen und mittleren Dienstes eingestellt. Derzeit sind etwa ein Drittel der Dienstposten von hauptamtlich Lehrenden unbesetzt. Dies und die Tatsache der zunehmenden Herausforderungen für die hauptamtliche Lehrtätigkeit, erfordern eine Entschärfung der derzeitigen Jahresleistung an zu erbringenden Lehrveranstaltungsstunden. Daneben bedarf es überfälliger, attraktivitätssteigernder Maßnahmen hinsichtlich der beruflichen Fortkommensmöglichkeiten der hauptamtlich Lehrenden, die sich im Rahmen einer geänderten Dienstpostenbündelung ausprägen muss.

Zur künftigen strukturellen Ausrichtung der „kleineren“ Dienstsitze der Direktion IX (BWZ) hat die Generalzolldirektion bestimmte Zukunftsstandorte in den Regionen Nord (Großraum Hamburg), Südost (Großraum Nürnberg), Rhein-Main (Großraum Rhein-Main), Ost (Leipzig) und West (Großraum Köln/Bonn) konzeptioniert. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags hat diesen Standortpräferenzen kürzlich zugestimmt. Am Standort Leipzig wird derzeit ein ehemaliges Bundeswehr-Zentralkrankenhaus zu einem Bildungsstandort für die Ausbildung von 350 Nachwuchskräften des mittleren Dienstes ausgebaut. Für die Aufrechterhaltung des Dienstsitzes Fürth als Aus- und Fortbildungsstätte des Zolls drängt die Zeit. Die Hintergründe sind brandschutzrechtliche Vorgaben, die bereits einen Teil der räumlichen Kapazitäten zur Unterbringung und Durchführung des Lehrbetriebs am Dienstsitz Fürth untersagen. Ein moderner Lehrbetrieb ist unter den derzeitigen räumlichen Gegebenheiten ohnehin nur bedingt möglich.

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