BDZ vor Ort

Personalengpässe bei der Generalzolldirektion – Direktion VIII (Zollkriminalamt – ZKA) spitzen sich weiter zu!

Auf Einladung des Vorsitzenden des örtlichen Personalrats bei der Generalzolldirektion – Direktion VIII (ZKA), Jürgen Drees (BDZ), besuchte der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion (GPR) und stellv. BDZ-Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, verschiedene Arbeitsbereiche der Direktion VIII (ZKA) der Generalzolldirektion am 16. Januar 2020 in Köln – Dellbrück.

29. Januar 2020
  • Jürgen Drees (Vorsitzender des örtlichen Personalrats bei der Generalzolldirektion (Direktion VIII - ZKA) am Dienstsitz Köln und BDZ), AD Werner Turek (GZD, Direktion VIII - ZKA), Direktionspräsident Dr. Reiner Mellwig (GZD, Direktion VIII - ZKA) sowie Thomas Liebel (Vorsitzender des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion und stellv. BDZ-Bundesvorsitzender)
  • Jürgen Drees und Thomas Liebel im Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen des Arbeitsbereichs Zollkriminalität - Verbrauchsteuern der Direktion VIII (ZKA) der GZD
  • Jürgen Drees und Thomas Liebel im Gespräch mit der Leitungsebene der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) sowie der Spezialeinheiten Zoll

Im Mittelpunkt des Dienststellenbesuchs stand ein fachlicher Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen des Arbeitsbereichs DVIII.B.32 „Verbrauchsteuern“ sowie der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ).

Zu Beginn des vor-Ort Besuchs erfolgte eine Begrüßung durch den Direktionspräsidenten der Direktion VIII (ZKA), Dr. Reiner Mellwig und dessen Vertreter AD Werner Turek.

Verbrauchsteuerkriminalität im Fokus

Im Rahmen einer anschließenden, offenen Diskussion stellten die Beschäftigten des Arbeitsbereichs DVIII.B.32 die Aufgabenschwerpunkte ihrer Organisationseinheit dar. Die bundesweite Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern (insbesondere Alkohol-, Kaffee-, Energie-, Tabaksteuer - Zigarettenschmuggel und der Schmuggel bzw. die illegale Herstellung von Wasserpfeifentabak) bilden das eigentliche Tätigkeitsspektrum der aktuell 14 Beschäftigten. Zudem leistet der Arbeitsbereich einen wesentlichen Beitrag im Rahmen der Besetzung internationaler, europäischer Gremien (EMPACT, CCWP) und kooperiert mit dem europäischen Betrugsbekämpfungsdezernat OLAF und der europäischen Strafverfolgungsbehörde EUROPOL.

Dazu kommen noch weitere gesetzlich übertragene Aufgaben, wie z.B.:

  • die Unterstützung der Zollverwaltung bei der Aufdeckung unbekannter Steuerfälle,
  • die Verhütung und Verfolgung von Straftaten / Ordnungswidrigkeiten,
  • die einzelfallunabhängige Marktbeobachtung, die Koordination und Lenkung der Ermittlungen der Zollfahndungsämter sowie
  • die Erstellung zollfahndungsspezifischer Analysen, Statistiken und Lagebilder, u. v. m.

Neuerdings werden durch den Arbeitsbereich DVIII.B.32 auch beamtete Nachwuchskräfte des Zolls ausgebildet. Mit den derzeit 14 verfügbaren Beschäftigten gleicht dieses Aufgabenspektrum einer Goliath-Aufgabe. Dabei stehen dem Arbeitsbereich insgesamt 23 Arbeitskräfte im Soll-Bestand zu und darüber hinaus bestehen ministerielle Zusicherungen dahingehend, den Arbeitsbereich auf insgesamt 34 Dienstposten aufzustocken. Hinzu kommt, dass die Arbeitsbereichsleitung seit mehreren Jahren vakant ist. Nach Auffassung der nach wie vor hochmotivierten Kolleginnen und Kollegen sei die zumutbare Schmerzgrenze der Personalunterdeckung längst überschritten.

Überhitzte Aufgabenverdichtung und fehlende Personalzuführung

Der Vorsitzende des örtlichen Personalrats, Jürgen Drees, unterstrich im Verlauf der Gesprächsrunde, dass die personelle Unterbesetzung des Arbeitsbereichs DVIII.B.32 exemplarisch für die Personalmisere zahlreicher Organisationseinheiten der Direktion VIII (ZKA) sei. „Vom „Ausbluten“ der klassischen Zollfahndungsbereiche ist zwischenzeitlich die gängige Rede“, betonte Drees.

Zu der massiven Personalfluktuation sei es insbesondere seit der Errichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) am Dienstsitz Köln Dellbrück der Generalzolldirektion im Kalenderjahr 2016 gekommen. Erfahrene Zollfahnder/innen bewerben sich – nachvollziehbarerweise - aufgrund besserer Fortkommensmöglichkeiten und höherer Zulagenzahlungen erfolgreich zur FIU. Die personellen Abwanderungstendenzen zur FIU schwächen im Gesamtergebnis massiv die übrigen Organisationseinheiten des ZKA. Der erhoffte, personelle Zulauf durch interne Stellenausschreibungen des ZKA bleibt insbesondere im gebündelten Bereich (BesGr A7/A8 sowie A 9g/A11) weitestgehend aus und trägt folglich nicht zur Personalgewinnung bei.

Der Vorsitzende des GPR, Thomas Liebel, stellte die besondere Situation zur Errichtung der FIU innerhalb der letzten drei Jahre dar. Gleichwohl war und ist das Vorhaben der Verortung der FIU am Dienstsitz Köln eine strategische Fehlentscheidung, die bereits zum Zeitpunkt der Errichtung der FIU getroffen wurde. Der GPR hatte bereits im Kalenderjahr 2016 massive Personalverschiebungen innerhalb des ZKA aufgrund der örtlichen Anbindung der FIU in Köln-Dellbrück prognostiziert. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der weiteren Personalzuwächse bei der FIU, für die sich der BDZ im parlamentarischen Raum eingesetzt hatte. Die derzeitige Inanspruchnahme von disloziert eingesetzten Unterstützungskräften der FIU mache die überhitzte Aufgabenverdichtung in Köln-Dellbrück mehr als deutlich, so Liebel. Man werde sich daher auf der personalvertretungsrechtlichen Ebene für eine dauerhafte Entzerrung der zweifelsohne überhitzten Aufgabendichte einsetzen. Liebel sicherte zudem zu, die zunehmenden Herausforderungen des Zollfahndungsdienstes (ZFD) im politischen Raum vorzubringen. Zuletzt machte der BDZ im Rahmen einer Sachverständigenanhörung zum Zollfahndungsdienstgesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags auf die Personalengpässe im ZFD aufmerksam.

Im Gespräch mit den Einsatzbeamten der ZUZ

In einer darauffolgenden Gesprächsrunde erläuterten über 40 Einsatzbeamte der Spezialeinheit ZUZ den Personalvertretern des BDZ, Thomas Liebel und Jürgen Drees, die derzeitigen Problemstellungen bei der Personalgewinnung für die ZUZ sowie die gesundheitlichen Nachwirkungen der erschwerten Einsatzbedingungen. In diesem Zusammenhang kommt der Forderung des BDZ nach einem verkürzten Ruhestandeintrittsalter für Zöllner/innen im Schicht- und Vollzugsdienst eine besondere Bedeutung zu. Hierzu gehört auch die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagenzahlungen. Im Hinblick auf die Nutzung von Möglichkeiten zur nachhaltigeren Personalbindung und –förderung bedarf es der vom BDZ geforderten Durchlässigkeit der Laufbahnen. Es braucht attraktivitätssteigernde Maßnahmen für den Bereich der Spezialeinheiten des Zolls. Denn die nachwachsende Generation stellt zu Recht hohe Ansprüche für den Einsatz in gefährdungsrelevanten Bereichen.

Jürgen Drees, Gründungsmitglied der ZUZ, unterstrich insbesondere die Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung der Anschlussverwendung von Einsatzbeamten der Spezialeinheiten. Danach sei es im Spitzenamt der BesGr A9m / A9m+Z nahezu unmöglich eine adäquate Anschlussverwendung für Beschäftigte der Spezialeinheiten innerhalb der Zollverwaltung zu finden. Die entsprechenden Konzepte zur Verbesserung der Gesamtsituation befinden sich seit Jahren in verwaltungsinterner Abstimmung. Dazu zählen auch die Fortentwicklung der Waffen- und Trainingsvorschriften der Spezialeinheiten Zoll.

Deutlichen Impuls zum Erstellen der Waffen- und Trainingsvorschriften der Spezialeinheiten Zoll gesetzt!

Nach längerer Zeit fand auf Betreiben des Hauptpersonalrats beim BMF (HPR) eine zweite Besprechung zum Thema WaffDV-SEZ und DV Zolltraining-SEZ mit dem BMF statt. Nachdem das Zollkriminalamt (ZKA) im August 2012 damit beauftragt wurde, die ersten Erlassentwürfe zu fertigen, dauern die Abstimmungen zwischen dem ZKA und dem BMF seit über 7 Jahren an. Die Vertreter des HPR, Hans Eich und Holger Schiefgen, beide BDZ, stellten dem Referat III A 2 beim BMF die Schwachstellen der augenblicklichen Situation bei den Spezialeinheiten dar. Die Problematik durch das Fehlen von Dienstvorschriften konnte anhand der Observationseinheiten, die für Personenschutzaufgaben spezialisiert sind, verdeutlicht werden.

Die überzeugenden Argumente des HPR führten nunmehr dazu, dass das BMF bei diesem Thema keine weitere zeitliche Verzögerung aufkommen lassen will. Nach Überarbeitung der Entwürfe der o.g. Dienstvorschriften will das BMF in Abstimmung mit dem ZKA zeitnah wieder auf den HPR zukommen. Die BDZ-Fraktion im HPR begrüßt, dass nach der langen Hängepartie nun wieder Bewegung in die Erstellung der dringend notwendigen Dienstvorschriften kommt.

Einsatzpsychologische Unterstützung

Am Rande des Dienststellenbesuchs der Direktion VIII (ZKA) suchte Liebel noch das Gespräch zu einem völlig neuen Bereich innerhalb der Direktion VIII (ZKA) - die „Einsatzpsychologie“. Kollegin Antje Wels, erste Einsatzpsychologin im Zollfahndungsdienst, ist zuständig für die Arbeitsbereiche Zeugenschutz, ZUZ und Verdeckte Ermittlung. Die ehemalige Beschäftigte der Landespolizei kümmert sich um gefährdete Zeugen und deren Angehörigen, betreut Beamte/innen nach Einsätzen mit gravierenden Folgen und begleitet Verdeckte Ermittler bei der Wahrnehmung ihrer herausfordernden Tätigkeiten. Darüber hinaus wird die psychologische Unterstützung bei den Auswahlverfahren zur personellen Besetzung der vorgenannten Bereiche einbezogen. Aktuell ist der Bereich für 2 Beschäftigte ausgelegt. Zu wenig - stellen die Personalvertreter fest. Es sei jetzt schon absehbar, dass an die einsatzpsychologische Unterstützung künftig große Erwartungen gestellt werden. Kritisch betrachteten die Personalvertreter zudem, dass es keine alltägliche sozialpsychologische Betreuung für die etwa 1.000 Beschäftigten der Direktion VIII (ZKA) gäbe. Einsatzpsychologie ist keine Sozialpsychologie, hier sind erfahrene Therapeuten gefragt und dringend erforderlich.

Nach einem kompakten Dienststellenbesuch nahmen die Personalvertreter zahlreiche Handlungserfordernisse im Interesse der Beschäftigten der Direktion VIII (ZKA) mit. Wir werden weiter darüber weiter berichten.

  

 

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