„Personal von der KEV abzuziehen ist nicht akzeptabel – von wo aus auch immer!“

Der BDZ hat Abordnungen von Bediensteten der Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) als Folge des Personalmangels an einzelnen Standorten eine klare Absage erteilt. Bereits im Dezember 2014 war bekannt geworden, dass die Bundesfinanzdirektion West das Hauptzollamt Frankfurt am Main durch im Bezirk ansässige KEVen ab Februar 2015 personell verstärken will. „Abordnungen aus den ohnehin unterbesetzten KEVen sind kein probates Mittel“, unterstrich BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes und bat Zolllabteilungsleiter Julian Würtenberger dringend, sich der Angelegenheit anzunehmen. Würtenberger sagte umgehend zu, den Vorgang persönlich zu überprüfen. „Personal von der KEV abzuziehen ist nicht akzeptabel – von wo aus auch immer!“, stellte Dewes klar.

15. Januar 2015

Als Folge des derzeitigen Personalmangels beim Hauptzollamt Frankfurt am Main ist eine personelle Verstärkung durch die KEVen des Bundesfinanzbezirks West vorgesehen, die in Form des rollierenden Systems im wöchentlichen Wechsel jeweils von montags bis sonntags erfolgen soll. Die Einsatzplanung wurde zunächst für die ersten acht Wochen konzipiert. Die weitere Planung soll bis Ende Januar 2015 bekannt gegeben werden. Eine Evaluierung der Verstärkungsmaßnahmen ist für die zweite Jahreshälfte 2015 angekündigt.

In die Verstärkungsmaßnahmen sollen grundsätzlich alle Beschäftigten der jeweiligen KEVen einbezogen werden. Wenn ein Beschäftigter einer KEV krankheitsbedingt oder aus sonstigen zwingenden persönlichen oder dienstlichen Gründen nicht an der Verstärkungsmaßnahme teilnehmen kann, ist von der jeweiligen Stammdienststelle personeller Ersatz zu stellen. Hierbei kann es sich auch um nichtwaffentragende Beschäftigte handeln. Die Verstärkungskräfte der KEVen sind ausschließlich für einen Einsatz im Sachgebiet C im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Kontrollaufgaben vorgesehen.

Dewes erinnerte an die bundesweiten Personalfehlbestände der KEVen, die es keinesfalls zuließen, einzelne Standorte weiter auszudünnen. Auch im Zusammenhang mit der Drogenkriminalität und dem Tabakschmuggel sei anerkannt, dass der bisherige personelle Umfang der KEVen, insbesondere in Schwerpunktregionen, nicht ausreiche. Schon jetzt arbeiteten die KEVen an der Kapazitätsgrenze. Vor dem Hintergrund unter anderem der Crystal-Problematik habe der BDZ wiederholt eine Aufstockung gefordert.

Auch vor den drohenden Engpässen bei der Personalausstattung der beim Hauptzollamt Köln betriebenen Vollmobilen Röntgenanlage (VMR) warnte Dewes eindringlich. Aufgrund der unzureichenden Personalausstattung kann die VMR nur mit Hilfe von in der KEV eingesetzten Beschäftigten und im Rahmen zusätzlicher Abordnungen überhaupt einem einigermaßen regelmäßigen Betrieb nachgehen – allerdings nur  unter Vernachlässigung von Kontrollaufgaben.

Der Zweischichtbetrieb, weite Fahrten zum Einsatzgebiet, ein tagelanger auswärtiger Aufenthalt und kaum planbare dienstfreie Tage einschließlich der Wochenenden schwächen die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation massiv. Die Beschäftigten dürfen daher aus Sicht des BDZ nicht zusätzlichen Belastungen ausgesetzt werden, zumal neben der besonderen Situation bei der VMR beispielsweise am Flughafen Köln/Bonn vergleichbare Personalfehlbestände bestehen.

Dewes empfahl, sich die angespannte Situation beim Hauptzollamt Frankfurt am Main genau anzuschauen. Verstärkungsmaßnahmen seien notwendig, dürften aber nicht zu Lasten der KEVen an anderen Standorten gehen und den Beschäftigten unzumutbare Opfer abverlangen. Ein koordiniertes Vorgehen könne jedenfalls nicht darin bestehen, weitere Lücken zu reißen, die die Funktionsfähigkeit der KEVen gefährdeten.

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