Jobticket

Nach Mittelthüringen gibt es bald auch in Mittelfranken das Jobticket

Der BDZ hatte sich im Zuge der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2021 erfolgreich für die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses zum Jobticket für Bundesbeschäftigte eingesetzt. Zuletzt hatte der stellv. BDZ-Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrats beim BMF, Thomas Liebel zusammen mit Staatssekretär Wolfgang Schmidt die Umsetzung einer Rahmenrichtlinie für den Arbeitgeberzuschuss der Inanspruchnahme von Jobtickets erörtert.

25. Februar 2022
  • Bildquelle: Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
    Bildquelle: Verkehrsverbund Großraum Nürnberg

Der Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket wird als Festbetrag je Verkehrsverbund ermittelt. Er ergibt sich aus der Hälfte der durchschnittlichen Jahres-Jobticket-Kosten bei monatlicher Zahlweise, einschließlich des vom Verkehrsverbund ggf. gewährten Rabattes, jedoch maximal 480 € im Jahr. Die Zahlung des Zuschusses erfolgt in zwölf monatlich gleichen Beträgen. Der Festbetrag wird jeweils durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) ermittelt und den Service-Centern übermittelt, die den Arbeitgeberzuschuss auszahlen. Auch Auszubildende sowie Anwärterinnen und Anwärter haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket bzw. Ausbildungs-/Schülerticket. Bereits seit dem 1. April 2021 besteht für einige Regionen die Möglichkeit, ein Jobticket mit einem Arbeitgeberzuschuss zu erwerben. Die Generalzolldirektion hat im Mitarbeiterportal Zoll (MAPZ) umfangreiche Informationen für die Beschäftigten zum Jobticket eingestellt. In unserem Zuständigkeitsbereich besteht bereits seit einiger Zeit ein Abkommen mit dem Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT). Nun zeichnet sich endlich auch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ab. Eine entsprechende Interessensabfrage bei den betroffenen Dienststellen ist positiv verlaufen Der Bezirksverband Nürnberg (Nordbayern/Thüringen/Westsachsen) eV.. begrüßt die positive Entwicklung, drängt auf eine rasche Umsetzung und erwartet, dass künftig noch mehr Verkehrsverbünde einen vergleichbaren Rahmen mit dem BADV zur Gewährung von Arbeitgeberzuschüssen zum Jobticket abschließen. Für die Beschäftigten bedeutet dies mehr Flexibilität für den Weg zur Arbeit, mehr Lebensqualität und einen individuellen Beitrag zum Umweltschutz. In Zeiten steigender Benzin- und Dieselpreise wächst die Attraktivität dieses gewerkschaftlichen Erfolges noch stärker.

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