Mit den Ländern über die Eilzuständigkeit konkret verhandeln!
Als positives Signal bewertet der BDZ die Ankündigung des Bundesfinanzministeriums, bei den Ländern, die Zollvollzugskräften bisher keine Eilkompetenz übertragen haben, dafür zu werben, dass entsprechende Befugnisse eingeräumt werden. Auf Initiative des BDZ hatte sich der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Klimke an seinen Fraktionskollegen, den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister (CDU), gewandt, der diese Haltung nun ausdrücklich bestätigte. Der BDZ hatte das Bundesfinanzministerium wiederholt aufgefordert, die Länder von der Notwendigkeit der Eilzuständigkeit für Zollzugskräfte endlich zu überzeugen.
Bei Zollvollzugskräften träten im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung immer wieder Situationen auf, die ein unmittelbares polizeiliches Handeln erforderten, schreibt Dr. Meister und nennt beispielhaft erkennbar stark alkoholisierte oder per Haftbefehl gesuchte Autofahrer in einer Zollkontrolle. Die polizeiliche Gefahrenabwehr sei nach der grundgesetzlichen Zuständigkeitsordnung eine Aufgabe der Länder. Diese könnten über landesgesetzliche Regelungen der Zollverwaltung eine entsprechende Eilzuständigkeit übertragen.
Das Bundesfinanzministerium werbe seit Jahren bei den Landesregierungen dafür, dass entsprechende landesgesetzliche Befugnisse eingeräumt würden. Diesen Argumenten hätten sich die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein angeschlossen und entsprechende Regelungen in ihre Landespolizeigesetze aufgenommen, so der Staatssekretär.
In diesen Ländern sind die Zollvollzugskräfte befugt, im Rahmen ihrer originären Aufgabenwahrnehmung die Landespolizei im Eilfall auf der Grundlage der Landespolizeigesetze bei der Gefahrenabwehr zu unterstützen. So könnten Vollzugsbeamte der Zollverwaltung hier erste unaufschiebbare Maßnahmen treffen, wenn die Polizei nicht rechtzeitig eintreffe. Um die Handlungsmöglichkeiten des Zolls zu erweitern, werde das Bundesfinanzministerium unvermindert bei den Ländern um eine Änderung der jeweiligen Landespolizeigesetze werben.
Die derzeitige Rechtslage stellt sich in den einzelnen Ländern unterschiedlich dar. Die Folge ist ein Zuständigkeitswirrwarr, der ein bundeseinheitliches Auftreten des Zolls unmöglich macht. Ziel des BDZ ist es, den entstandenen „Flickenteppich“ zu beseitigen und in ganz Deutschland eine Rechtslage zu erreichen, die einerseits dem Sicherheitsbedürfnis der Zollvollzugskräfte gerecht wird und andererseits eine effektive Strafverfolgung gewährleistet.
Die vom BDZ geforderte bundesweite Lösung zur Einführung der Eilkompetenz für Zollvollzugskräfte war an der ablehnenden Haltung der Innenministerkonferenz der Länder gescheitert. Daraufhin hatte der BDZ in den einzelnen Ländern Initiativen mit dem Ziel der Änderung der entsprechenden Landespolizeigesetze ergriffen.
Aus Sicht des BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes ist das Schreiben Dr. Meisters ein positives Signal auf einem langen und steinigen Weg, das er zum Anlass nehmen will, an das Bundesfinanzministerium mit Nachdruck zu appellieren, mit den einzelnen Ländern jetzt konkret über die Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte zu verhandeln.