Kostenübernahmeerklärungen für Hotelbuchungen bei Dienstreisen: Forderungen der BDZ Fraktionen im Bezirks- und Gesamtpersonalrat erfüllt!

Die BDZ Fraktionen im Bezirks- und Gesamtpersonalrat bei der Generalzolldirektion (BPR und GPR) fordern seit Langem die Einführung von Kostenübernahmeerklärungen bei Hotelbuchungen. Im Oktober 2016 hatte die Generalzolldirektion (GZD) aufgrund der Forderung bereits eine Regelung zur Erteilung von Kostenübernahmeerklärungen für einen Teil der dienstreisenden Kolleginnen und Kollegen getroffen.

25. Februar 2019

Nach dem Amtsantritt der Präsidentin der GZD, Colette Hercher, hatten die Vorsitzenden des BPR/GPR und stellv. BDZ Bundesvorsitzenden Christan Beisch und Thomas Liebel die Forderung nach einer Kostenübernahme für alle Beschäftigten erneut geltend gemacht. Mit einer entsprechenden Verfügung vom 21. Februar 2019 kommt die GZD der Forderung nach und trifft folgende Regelung:

Ab sofort erfolgt im Grundsatz eine Kostenübernahmeerklärung für die Hotelunterkunft inkl. des Frühstücks bei Dienstreisen, die über die Service-Center oder deren Buchungsstellen sowie die Reisestellen der Direktion DVIII (ZKA) oder DIX (BWZ) gebucht werden. Die Besoldungs- oder Tarifgruppe ist dabei unerheblich. Nicht umfasst werden Nebenleistungen, wie beispielsweise Parkgebühren (Ausnahme besteht für Berufskraftfahrer).

Eine Kostenübernahmeerklärung erfolgt nicht, wenn die Buchung nicht über ein Service-Center oder die von ihr autorisierten Stellen erfolgt ist. Grund hierfür ist, dass die Erstattungsfähigkeit ohne weitere Angaben zur Reise nicht festgestellt werden kann. In diesen Fällen können Abschlagszahlungen beantragt werden. Auch für Gruppenbuchungen, die über den Zuständigkeitsbereich eines Service-Centers hinausgehen, können aufgrund fehlender Informationen keine Kostenübernahmeerklärungen erteilt werden.

Bei Veranstaltungen mit Tagungspauschalen und bei Auslandsdienstreisen sind in der Regel keine Kostenübernahmeerklärungen möglich.

Sofern im Einzelfall keine Kostenübernahmeerklärung erteilt werden kann, besteht nach wie vor die Möglichkeit einer Abschlagszahlung auf Antrag.

Fakt bleibt aber weiterhin, dass der hohe Personalfehlbestand bei den Service-Centern zur Folge hat, dass die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Beihilfe-, Reisekostenerstattung sowie auf die Erteilung von Versorgungsauskünften so nicht mehr länger hinnehmbar ist.

Aus Sicht des BDZ muss dringend Personal zugeführt werden, um die prekäre Arbeitsbelastung in den Service-Centern zu mildern. Außerdem müssen sich die Verantwortlichen der Frage stellen, ob es aufgrund der ansteigenden Anzahl an Beschäftigten und Versorgungsempfängern/innen nicht generell einer Verstärkung dieser Arbeitsbereiche bedarf.

 

 

 

 

 

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