Bereichszulage
Initiative des BDZ Westfalen erfolgreich!
Die „Pförtnerdienste“ sollen künftig in den zulagenberechtigten Empfängerkreis der Bereichszulage aufgenommen werden. Eine Initiative des BDZ Westfalen aus dem Jahr 2020 könnte damit endlich umgesetzt werden.
Wie aus dem Bundesministerium der Finanzen bekannt geworden ist, sollen die „Pförtnerdienste“ künftig die Bereichszulage unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Hierzu soll die Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Stellenzulage nach Nr. 15 Abs. 1 Nr. 3 b) der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (VV-BMF-BereichsZul) ergänzt werden.
Mit der Änderung der Verwaltungsvorschrift würde eine Forderung des BDZ Westfalen umgesetzt. Bereits Ende 2020 hat der BDZ-Bezirksverband einen entsprechenden Antrag an den BDZ-Bundesvorstand gestellt, dass „Pförtnerdienste“ mit in den zulagenberechtigten Bereich der Ziffer 4.2 der VV-BMF-BereichsZul aufgenommen werden. Wir berichteten in unserer Ausgabe IV/2020 des „Zoll in Westfalen“.
Für den BDZ Westfalen war es mit Einführung der Bereichszulage schwerverständlich, warum die Pforte als erste „Anlaufstelle“ für Zollbeteiligte und Zollschuldner nicht in den zulagenberechtigten Empfängerkreis aufgenommen wurde. Hier wird ein Gefährdungspotenzial für die Kolleginnen und Kollegen gesehen, da es nicht selten vorkommt, dass ärgerliche und aggressive Zollschuldner die Beschäftigten der Pforte verbal und körperlich angreifen.
Umso erfreulicher ist die sich nunmehr abzeichnende positive Entwicklung und Umsetzung der Forderung des BDZ Bezirksverbands Westfalen.