Hauptversammlung der dbb frauen tagte in Dresden

Auf der Herbstsitzung der dbb bundesfrauenvertretung vom 28. bis 30. September 2018 in Dresden berieten sich die Frauenvertreterinnen der dbb Gewerkschaften mit Vertreterinnen und Vertretern des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen und der sächsischen Landesregierung zur Reform der sächsischen Gleichstellungsgesetzgebung im Rahmen der dbb Initiative „Zeitgemäße Personalentwicklung im öffentlichen Dienst“. Als Mitglied der Hauptversammlung der dbb Frauen beteiligte sich Gabriela Raddatz, Vorsitzende des Ständigen Ausschusses Frauen, an der Debatte. Darüber hinaus nahmen vom BDZ Sabine Marz über den SBB sowie Uta Kramer-Schröder als Ehrenmitglied der Hauptversammlung an der Veranstaltung teil.

18. Oktober 2018

Zu Gast war auch der dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach. Er betonte, dass es eines radikalen Umdenkens in der Politik bedürfe, um den öffentlichen Dienst mit seiner Beratungsfunktion wieder näher an die Bürgerinnen und Bürger zu bringen. Die Ergebnisse der Forsa-Umfrage, die am 30. August 2018 vorgestellt wurden, findet Silberbach besorgniserregend. Er zeigte sich überrascht, dass sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst fast genauso verbreitet ist wie in der Privatwirtschaft: „Deswegen sind 26 Prozent aller abhängig beschäftigten Frauen in Deutschland, die schon mal einen sexuellen Übergriff im Arbeitsumfeld erlebt haben, 26 Prozent zu viel. Hier ist Staat, hier ist Gesellschaft, hier ist Politik, aber auch wir als dbb mit unserer bundesfrauenvertretung - auf dem Weg, hier Instrumente zu entwickeln. Jeder Fall von sexueller Belästigung ist einer zu viel.“ Der dbb fordert, mehr niedrigschwellige Hilfsangebote für Betroffene zu schaffen. Führungskräfte sollen mehr für das Thema sensibilisiert werden.

Charlotte Kastner von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) beantwortete Fragen zum Thema „Wie gut sind die Beurteilungs- und Beförderungsverfahren im öffentlichen Dienst? Entsprechen sie dem Gleichbehandlungsgrundsatz?“ Sie erklärte, wie dies mit dem Gleichbehandlungs-Check geprüft werden kann. Dieser Check ist ein Set von Analysewerkzeugen zur Prüfung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben. Die Werkzeuge ermöglichen eine Einschätzung, inwieweit Arbeitgeber die Gleichbehandlung der Geschlechter in verschiedenen Bereichen von Arbeit und Beschäftigung bereits gewährleisten. Außerdem lassen sich Maßnahmen entwickeln, wie Gleichbehandlung zukünftig gewährleistet werden kann. Die Erfahrungen mit dem Analyse-Tool zeigen: Transparente Beurteilungsstatistiken sind Voraussetzung, um die Beurteilungsverfahren von diskriminierenden Momenten zu befreien und auf die sich wandelnden Arbeitsbedingungen im digitalen Zeitalter abzustimmen.

Zudem befassten sich die Teilnehmerinnen mit der Organisation, den Aktivitäten und dem Aufbau von Frauenvertretungen in den Mitgliedsgewerkschaften. Die Vernetzung mit den Frauenvertreterinnen der anderen dbb Gewerkschaften ist eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit im Ständigen Ausschuss Frauen im BDZ.

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