Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung tagte vom 22. bis 24. September 2017 in Düsseldorf

Zweimal im Jahr tritt das zweithöchste Beschlussorgan der dbb bundesfrauenvertretung, die Hauptversammlung zusammen. Die diesjährige Herbstsitzung fand in Düsseldorf statt. Gut sechzig Frauen bilden das Gremium, das sich aus den Mitgliedern der Geschäftsführung, den Vorsitzenden der Frauenvertretungen der Mitgliedsverbände und -gewerkschaften sowie der Landesbünde, einer Jugendvertreterin und den Ehrenmitgliedern zusammensetzt. Für den BDZ nahm die Vorsitzende des Ständigen Ausschusses Frauen, Gabriela Raddatz, teil.

17. Oktober 2017

Zunächst tagte Helene Wildfeuer, die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, mit der Geschäftsführung, also dem Vorstand der Organisation. Dann traf sich die Koordinierungskommission aus Geschäftsführung und den Frauenvertreterinnen der Landesbünde. Am Nachmittag des 22. September 2017 kamen die Vertreterinnen der Fachgewerkschaften hinzu. Beraten und entschieden wurde über die aktuelle Themensetzung, die politischen Richtlinien, die Organisation und den Haushalt.

Während der öffentlichen Veranstaltung hielt der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt seine Ansprache zur aktuellen Lage. Im Einklang mit Helene Wildfeuer bekräftigte er die Forderung nach einem diskriminierungsfreien Beurteilungssystem im öffentlichen Dienst. „Frauen müssen die gleichen Aufstiegschancen erhalten wie Männer, egal ob sie in Vollzeit oder in Teilzeit arbeiten. Nur eine faire Leistungsbeurteilung sorgt für faire Einkommenschancen. Leider sieht die Beurteilungsrealität das derzeit nicht vor“, stellten beide fest. Zum einen gelte es, die Beurteilungskriterien geschlechtsneutral auszuformulieren, indem stereotype Auslegungsspielräume bereits von vornherein eingeengt würden. Zum anderen müssten Beurteilungsverfahren durch statistische Erhebung der Beurteilungsnoten nach Geschlecht und Beschäftigungsart aufgeschlüsselt und transparent gemacht werden. Darüber hinaus spiele der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle für das Ergebnis einer Beurteilung. „Lebensabschnitte, in denen Menschen aus familiären Gründen weniger Zeit im Büro verbringen, wie etwa Eltern-, Pflege- oder Teilzeitphasen, dürfen sich nicht negativ auf die Leistungsbeurteilung auswirken. Hier müssen wir die Beurteilungszeiträume lebensphasenorientiert fortentwickeln. Die Verankerung eines Anspruchs auf Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs im Wege der fiktiven Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung während einer solchen Familienphase muss standardisiert werden“, so Dauderstädt. Wildfeuer stellte zudem heraus, dass Teilzeit- und Unterbrechungsphasen im Beruf die Hauptursachen für das Entstehen geschlechterbedingter Lohnunterschiede seien. „Das gilt für die Wirtschaft ebenso wie für den öffentlichen Dienst. Damit wirken die indirekten Diskriminierungen bei der dienstlichen Beurteilung im öffentlichen Dienst wie ein Verstärker für geschlechterbedingte Verdienstunterschiede. Die langfristige Folge sind Lücken in der Altersversorgung. Das muss die Politik endlich als real anerkennen und mit einem gezielten Monitoring gegensteuern. Regelmäßige statistische Erhebungen der tatsächlichen und der bereinigten Verdienstlücke in den unterschiedlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung fänden derzeit jedoch nicht statt, konstatierte Wildfeuer. „Wenn wir heute über den Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst von rund acht Prozent sprechen, dann argumentieren wir mit Zahlen aus dem Jahr 2009. So lange ist es her, dass wir gemeinsam mit dem Bundesfrauenministerium und dem Statistischen Bundesamt die Statistik zu den Verdienstunterschieden im öffentlichen Dienst erstellt und lanciert haben. Im Raum steht seither die Zusage, eine Evaluation der Gründe für die schwer zu erklärende Lohnlücke im öffentlichen Dienst vorzulegen. Es wird Zeit, dieses Versprechen einzulösen.“

Am zweiten Sitzungstag stand dann der landespolitische Teil auf dem Programm, im Rahmen dessen die dbb bundesfrauenvertretung und der DBB Nordrhein-Westfalen eine Studie zur Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst vorgestellt und ein nachhaltiges Konzept zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst gefordert haben. „Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung des DBB Nordrhein-Westfalen zur Benachteiligung von Frauen bei der dienstlichen Beurteilung im öffentlichen Dienst sind richtungsweisend für den gesamten öffentlichen Dienst in Bund und Ländern“, betonten Helene Wildfeuer und der 1. Vorsitzende des DBB Nordrhein-Westfalen, Roland Staude. Der Staatssekretär im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Patrick Opdenhövel, begrüßte die Ansätze der Studie für eine Chancengleichheit im öffentlichen Dienst. Er unterstrich „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist der nordrhein-westfälischen Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Erfreulich ist, dass Gleichstellung bei der Einstellung bereits gelingt. Jetzt geht es darum, auch bei den Beförderungen voranzukommen. Hierfür wird unsere ressort-übergreifende Arbeitsgruppe, die die Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigungen auf Beurteilungsergebnisse untersucht, wichtige Erkenntnisse liefern. Unser Ziel ist es gemeinsam mit den Beschäftigten, den Interessenvertretungen und den Gewerkschaften ein zukunftsfähiges Konzept zu erarbeiten, das den Besonderheiten der sehr vielfältigen Verwaltungslandschaft Rechnung trägt. Die vorgestellte Studie liefert hier gute Ansatzpunkte.“

Die Mitglieder der Hauptversammlung beschäftigten sich außerdem mit den Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl sowie der Vorbereitung des Gewerkschaftstages des dbb im November 2017. Viele Kandidatinnen und Kandidaten für den dbb Gewerkschaftstag haben sich der Hauptversammlung an diesem Wochenende vorgestellt und Fragen zu zentralen frauenpolitischen Themen rund um den öffentlichen Dienst beantwortet. Astrid Hollmann und Kirsten Lühmann, beide Mitglieder der Hauptversammlung, wurden von diesem Gremium einstimmig nominiert. Sie werden auf dem Gewerkschaftstag von der Vorsitzenden der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, zur Wahl von stellvertretenen dbb Bundesvorsitzenden vorgeschlagen werden. Zudem wurden die 36 Anträge der dbb bundesfrauenvertretung an den Gewerkschaftstag 2017 angenommen. Unter diesen befindet sich auch ein , der vom Ständigen Ausschuss Frauen im BDZ zum Thema: Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen während der Elternzeit eingebracht wurde.

Gabriela Raddatz bewertete die Hauptversammlung positiv: Durch die externen Tagungen abwechseln in den Bundesländern werde der Stellenwert der gewerkschaftlichen Interessenvertretung für Frauen im dbb stark betont und gefördert. Die Ergebnisse der Studie des DBB NRW ‚Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst in NRW‘ decken sich mit unseren Erfahrungen aus dem Bundesdienst. Die Faktenlage ist eindeutig und nun auch wissenschaftlich belegt. Die dienstliche Beurteilung ist diskriminierungsanfällig. Insbesondere Teilzeitkräfte und damit vor allem Frauen werden bei der Beurteilung benachteiligt. Problematische Bewertungskriterien, denen lange Arbeitstage, die Bereitschaft zu Überstunden und eine starke Präsenz in der Dienststelle als Leistungsgedanken zugrunde liegen, müssen dringend neu formuliert werden. Aber auch Vorgesetzte und Beurteilende müssen gezielt in den Blick genommen werden. Frauenförderung muss zur Führungsaufgabe erklärt werden. Dazu gehört es, das Bewusstsein der Beschäftigten von Anfang an für die zugrunde liegende Problematik der dienstlichen Beurteilung zu schulen. Gleichzeitig müssen Gendererfolge zum eigenständigen Bewertungskriterium für Führungskräfte erhoben werden.

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