Grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird verstärkt

Die Bundesregierung will die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll in der gemeinsamen Grenzregion mit Tschechien auf eine neue Grundlage stellen. Das Kabinett hat der Unterzeichnung des deutsch-tschechischen Polizeivertrags zugestimmt. Der neue Vertrag erweitert die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll in Deutschland und Tschechien und ermöglicht so eine bessere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Der Vertrag wird am 28. April 2015 in Prag unterzeichnet. Insbesondere die zunehmende Kriminalität bei der illegalen Verbreitung synthetischer Drogen wie Crystal Meth macht vor Grenzen nicht mehr Halt. Daher müssen Zoll und Polizei die Zusammenarbeit auch über die Grenzen hinaus organisieren.

16. Juni 2014

Die Unterzeichnung des Polizeiabkommens ist ein wesentlicher Beitrag zur effektiveren Bekämpfung des illegalen Drogenschmuggels. Der BDZ wirkte bereits bei seinem „Runden Tisch“ zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Drogenkriminalität in Hof im Juni 2014 auf eine schnellstmögliche Ratifizierung des Abkommens hin. Deutschland wird derzeit von Crystal überschwemmt. Das Abkommen schafft bessere Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung. „Es muss jedoch ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden“, fordert BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Der Zoll benötigt deutlich mehr politische Unterstützung, um mit angemessener Personalausstattung skrupellose Drogenkartelle zu zerschlagen.

Eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Zoll- und Polizeibehörden ist angesichts der immer stärker vernetzten internationalen Drogenkriminalität unerlässlich. Statt kleiner Mengen stellt der Zoll nun häufiger größerer Mengen der synthetischen Droge sicher. Der sogenannte „Ameisenverkehr“ wird von bandenmäßigen Drogenschmuggel überholt. Crystal Meth wird vor allem in Tschechien hergestellt und über die Grenze nach Deutschland geschmuggelt. Die Modedroge ist dabei nicht nur ein Problem der bayerisch-tschechischen Grenzregion, sondern befindet sich längst auf dem Vormarsch in der gesamten Bundesrepublik. Zur Zerschlagung der kriminellen Strukturen bildet das deutsch-tschechische Polizeiabkommen eine Grundlage für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen Crystal.

„Aber auch Polen muss mit ins Boot geholt werden, da von dort ein Teil der Grundstoffe für die Crystal-Produktion stammt“, betont Dewes. „Wir erkennen die Bemühungen der Politik um effektivere Strukturen der Zusammenarbeit ohne Zweifel an. Derartige Abkommen müssen jedoch mit Leben gefüllt werden. Die Zollkontrolleure benötigen daher dringend Investitionen zur personellen Verstärkung, die nicht aus den eigenen Reihen des Zolls zu Lasten anderer Aufgaben erwirtschaftet werden können. Wer die Zerschlagung krimineller Drogenkartelle politisch ernsthaft voranbringen will, muss eine verbesserte Sach- und Personalausstattung der Kontrolleinheiten und Zollfahndungsdienststellen verantworten“, so Dewes weiter.

Der derzeit geltende deutsch-tschechische Polizeivertrag vom 19. September 2000 stammt noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik. Er bleibt in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für Tschechien geltenden europäischen Rechtsrahmen sowie anderen bilateralen Polizeiverträgen, die die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Nachbarstaaten abgeschlossen hat, zurück. Der neue Vertrag hat das Ziel, die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit fortzuentwickeln und hierbei den Zoll stärker als bisher mit einzubeziehen. Die Verhandlungen hatten im Januar 2013 begonnen und konnten im Januar dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen werden. Mit dem Vertrag werden verbesserte rechtliche Grundlagen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden geschaffen. Insbesondere enthält er erweiterte Möglichkeiten des Handelns im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei.

So sind in Zukunft zum Beispiel gemeinsame Streifen mit Ausübung hoheitlicher Befugnisse im Nachbarstaat unter Leitung und in der Regel in Anwesenheit eines Beamten des Gebietsstaats nach dessen Recht möglich. Im Bereich der justiziellen Rechtshilfe werden durch diesen Vertrag insbesondere die Vorschriften zur grenzüberschreitenden Observation überarbeitet und ergänzt. Polizei und Zoll sind vollständig und gleichberechtigt in das Abkommen einbezogen.

Polizei- und Zollbehörden beider Länder führen bereits seit mehreren Jahren regelmäßige bilaterale Konsultationen zur Vertiefung der polizeilichen Zusammenarbeit durch. Beispielsweise nahm 2007 das Gemeinsame Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Schwandorf und Petrovice seine Arbeit auf. Das Gemeinsame Zentrum bündelt die Fach- und Sprachkompetenz der beteiligten Polizei- und Zollbehörden. Als Dienstleister steht es rund um die Uhr für die Kooperation im Grenzgebiet zur Verfügung. Die Grundlage für seine Aktivitäten bildet der deutsch-tschechische Polizeivertrag.

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