Gewährung der Bezüge nach bestandener Laufbahnprüfung

Der BDZ hat sich beim Bundesministerium der Finanzen erfolgreich dafür eingesetzt, dass aus technischen Gründen entstehende Verzögerungen bei der Auszahlung der Bezüge an die zum 1. August in der Zollverwaltung nach bestandener Laufbahnprüfung eingestellten Kolleginnen und Kollegen durch Abschlagszahlungen ausgeglichen werden.

15. August 2014
Wie in der Vergangenheit auch erhalten die Anwärterinnen und Anwärter ihre vollen Bezüge nach bestandener Laufbahnprüfung ab dem darauf folgenden Monat. In diesem Jahr musste zur Vorbereitung der Inbetriebnahme der Abrechnung mit PVS eine rund dreiwöchige Migration der Daten aus dem alten in das neue System erfolgen. In dem Zusammenhang war es erforderlich, die KIDICAP-Abrechnung für eine Übergangsphase vorzuziehen. Dies hat auch die Verzögerung bei der Zahlung der Bezüge der zum 1. August übernommenen Zollanwärterinnen und –anwärter verursacht. Die reguläre Zahlung der laufenden Dienstbezüge kann erst zum 1. Oktober 2014 aufgenommen werden.
 
Als dies dem BDZ durch Personalräte vor Ort bekannt wurde, hat sich der Bundesvorsitzende des BDZ und Vorsitzende des HPR, Kollege Dieter Dewes, umgehend am 13. August mit der zuständigen Zentralabteilungsabteilungsleiterin im Bundesministerium der Finanzen, Frau Dr. Stahl-Hoepner in Verbindung gesetzt.
 
Sie teilte inzwischen mit, dass vor dem oben geschilderten Hintergrund die DAABSCHLAG vom 13. Februar 2008 derzeit überarbeitet werde. In Ziffer 1.1.3 soll als weiterer Ausnahmetatbestand auch eine solche Verfahrensumstellung aufgenommen werden. In Bezug auf die übernommenen Anwärterinnen und Anwärter bestehen hinsichtlich der Leistung von Abschlägen dann keine Bedenken. Die Betroffenen werden für den Monat September 2014 einen Abschlag auf die Dienstbezüge erhalten – das hierfür Erforderliche ist bereits veranlasst.
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