Gespräch mit Dr. André Berghegger: Gute Zusammenarbeit fortsetzen

Zu einem konstruktiven ersten Gespräch ist BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes am 20. Mai 2015 mit dem neuen Berichterstatter für den Einzelplan 08 (Bundesministerium der Finanzen) des Bundeshaushalts, dem CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. André Berghegger, zusammen gekommen. Damit knüpft Dewes an die gute Zusammenarbeit mit dessen Vorgänger Norbert Brackmann an, der wesentlichen Anteil an Verbesserungen der Personal- und Sachmittelausstattung der Bundeszollverwaltung hatte und positiven Einfluss auf das Dienst- und Laufbahnrecht genommen hatte. In dieser Tradition sagte auch Dr. Berghegger Dewes eine enge Kooperation mit dem BDZ zu.

21. Mai 2015

Beim Thema Personalausstattung richteten die Gesprächspartner besonderes Augenmerk auf die aktuellen Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Nachwuchskräften in den Hochpreisregionen und die zunehmenden Probleme angesichts der demografischen Entwicklung. Bevorstehende massive Altersabgänge in der Bundeszollverwaltung und im öffentlichen Dienst insgesamt müssten rechtzeitig kompensiert werden, damit sich auch beim Zoll die Personalfehlbestände nicht weiter drastisch verschärften.

Im Rahmen der Sachmittelausstattung und mit Blick auf die nächsten Haushaltsberatungen machte Dewes deutlich, dass entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Dazu zählen insbesondere die neueste Technik bei Infrarotgeräten, Kontrollstellen- und Durchsuchungsmobile, Videoendoskope zur Überprüfung von Hohlräumen und technisch moderne Ersatzbeschaffung für teilmobile Röntgenanlagen.

Dewes umriss die Positionen des BDZ zur Erneuerung des Laufbahnrechts. Einigkeit bestand insbesondere darin, dass die Durchlässigkeit der Laufbahnen spürbar zu verbessern sei. Den Zöllnerinnen und Zöllnern müssten dauerhaft berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet werden, betonte er.

Der BDZ hatte der Politik vorgeschlagen, die Durchlässigkeit der einzelnen Laufbahngruppen durch Ausweitung der Überlappungsämter in Anlehnung an das Modell des Landes Brandenburg zu erhöhen. Dadurch wird das Prinzip der Laufbahndurchlässigkeit auf Basis der Berufserfahrung begründet. Die Forderung des BDZ nach Neugestaltung der Laufbahngruppierungen erfordert für die Beschäftigten eine Überlappung der Beförderungsämter bis einschließlich zum zweiten Beförderungsamt.

Nach diesem Modell wird leistungsstarken Zöllnerinnen und Zöllnern die Chance geboten, Ämter der nächsthöheren Laufbahn zu erreichen, ohne dass ein gesondertes Aufstiegsverfahren erforderlich ist.

Nach den Vorstellungen des BDZ muss die sogenannte „Bestenförderung“ als Instrument des Einstiegs in eine vertikale Laufbahndurchlässigkeit für die gesamte Bundesfinanzverwaltung flächendeckend ausgeschöpft werden. Hierbei bedarf es der flexibleren Ausgestaltung einzelner Bedingungen der Zulassung zur Bestenförderung, zum Beispiel durch Wegfall der Beschränkung auf das Endamt.

Übereinstimmung bestand darin, dass der Zoll dringend dienstrechtliche Verbesserungen erfahren sollte. Dr. Berghegger sagte auch im Rahmen der Haushaltsberatungen seine Unterstützung für die Anliegen des BDZ zu und will sich vor Ort in absehbarer Zeit ein Bild vom Aufgabenfeld des Zolls machen. Die Gesprächspartner vereinbarten, im engen Gesprächskontakt zu bleiben.

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