Verbesserung der Personalsituation in der Zollverwaltung
Generalzolldirektion forciert externe Personalgewinnung!
Der erfolgreiche Einsatz des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft zur Verbesserung der angespannten Personalsituation des Zolls im politischen Raum zeigt seine erste Wirkung. Kurz zusammengefasst wird der Stellenbestand der Zollverwaltung zusammen mit 1.424,5 zusätzlichen Stellen aus dem Haushalt 2018 in absehbarer Zeit um 6.121,5 Stellen steigen – wir berichteten. Ein in der Form historischer Stellenzuwachs des Zolls, der auf zahlreiche Initiativen des BDZ gegenüber den politisch Verantwortlichen im Deutschen Bundestag zurückzuführen ist.
Für den BDZ stand in den vorausgegangenen politischen Verhandlungen unzweifelhaft fest: zusätzliche und komplexer gewordene Aufgaben für den Zoll erfordern zusätzliche personelle Verstärkung. Dabei kritisierte der BDZ auch die derzeit rund 3.000 unbesetzten Stellen bei der Zollverwaltung. Demnach bedarf es sogar der Besetzung von etwa 9.000 Stellen. Die eigentlichen Personalaufstockungen müssen dabei schwerpunktmäßig über die Erhöhung der jährlichen Einstellungsermächtigungen der Nachwuchskräfte bewirkt werden. Dies untermauert die Forderungen des BDZ nach dringenden Investitionen in die Aus- und Fortbildungskapazitäten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums. Nunmehr beabsichtigt die Generalzolldirektion (GZD) einen Großteil der unbesetzten Stellen unter Rückgriff auf externe Einstellungen zu besetzen.
Vorrangig geht es bei den Vorhaben der Generalzolldirektion um eine Strategie, die Personalrekrutierung in den Eingangsämtern der Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes zu ergänzen. Dabei sollen zur zeitnahen Verbesserung der Personalsituation im Rahmen externer Stellenausschreibungen
- Beamtinnen/Beamte von Überhangbehörden, Postnachfolgeunternehmen und anderen Verwaltungen sowie
- Tarifbeschäftigte grundsätzlich zunächst mit Abschlüssen aus den Bereichen „Recht, Verwaltung und Wirtschaft“
gewonnen werden. Die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll grundsätzlich mit dem Ziel einer späteren Verbeamtung erfolgen. Bei der anstehenden Einstellung von Externen soll ein angemessenes Verhältnis zwischen diesen Beschäftigten und zollverwaltungsintern ausgebildeten Beschäftigten gewahrt werden.
Für die Personalgewinnungsmaßnahmen kommen nach Festlegung der Generalzolldirektion grundsätzlich alle unbesetzten Dienstposten/Arbeitsplätze bei den Ortsbehörden sowie der Generalzolldirektion in Betracht. Ausgenommen sind unbesetzte Dienstposten/Arbeitsplätze bei den Sachgebieten C (Kontrolle) der Hauptzollämter, der Bundeskassen (aufgrund laufender Organisationsuntersuchungen zur Ermittlung des Personalbedarfs), des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes sowie Teile der Abteilung Lehre der Direktion IX (BWZ) und der Abteilung Wissenschaft und Technik der Direktion IX. Derzeit wird noch geprüft, ob Beamtinnen und Beamte von Überhangbehörden oder Postnachfolgeunternehmen bei den SG C (Kontrolle) der Hauptzollämter verwendet werden können.
Die geplanten Stellenausschreibungen betreffen jeweils die Einstellung in das Eingangsamt im gehobenen bzw. mittleren Dienst bzw. statusgerechte Übernahmen im gebündelten Bereich. Zudem die jeweils vergleichbare Entgeltgruppe für Tarifbeschäftigte (EntGr 9b bzw. EntGr 5/6 bzw. für IT-Kriminalistik EntGr 10). Die Stellenausschreibungen sollen noch bis zum 10. August 2018 veröffentlicht werden.
Berufsperspektiven der Zöllnerinnen und Zöllner dürfen nicht beeinträchtigt werden
Der BDZ geht davon aus, dass durch die Einstellungsoffensive der Generalzolldirektion die Förderung der Berufsperspektiven des vorhandenen Personals nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere muss die Förderung der beruflichen Entwicklung von Tarifbeschäftigten der Zollverwaltung, die ihr Interesse an einer höherwertigen Tätigkeit nach Entgeltgruppe 5/6 bzw. Entgeltgruppe 9b bekunden und die entsprechenden bildungsmäßigen Voraussetzungen oder sonstigen Berufserfahrungen erfüllen, intensiviert werden.
Weiterhin muss den Interessen der Stammbeschäftigten hinsichtlich deren perspektivischer, örtlicher Verwendung Rechnung getragen werden (z. B. im Rahmen der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder sonstiger sozialer Härtefälle). Konkret betrachtet der BDZ eine Einstellungsoffensive von externen Beschäftigten in Regionen, die regen Zulauf von Stammbediensteten erhalten, als inakzeptabel. Die perspektivischen – örtlichen – Entwicklungsmöglichkeiten müssen für Zöllnerinnen und Zöllner unter den geltenden Sozialstandards der Bundesfinanzverwaltung weiter aufrechterhalten werden.
Für die künftig einzustellenden Externen erwartet der BDZ eine Konzeption, um die Beschäftigten ohne klassische Laufbahnausbildung dauerhaft fachlich einsetzen und erfolgreich einbinden zu können. Hier bedarf es entsprechender Grundlagenfortbildung sowie speziellerer Fachfortbildungen. Ein Kraftakt, der nur mittels zusätzlicher Fortbildungskapazitäten durch die federführende Direktion IX (BWZ) geleistet werden kann.
Keine Gefährdung des Laufbahnausbildungsprinzips
Für den BDZ steht auch fest, dass durch die einmalige Einstellungsoffensive der Grundsatz der Personalgewinnung - nämlich im Wege der Laufbahnausbildung eigener Anwärter/innen – nicht durchbrochen werden darf. Die Aufgabenbreite des Zolls erfordert eine spezielle fachliche Qualifikation. Die Personalaufstockungen des Zolls müssen daher schwerpunktmäßig über die Erhöhung der jährlichen Einstellungsermächtigungen des Zolls bewirkt werden. Folglich müssen parallel zu dieser Einstellungsoffensive die überfälligen Investitionen in die personellen und räumlichen Kapazitäten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums schnellstmöglich umgesetzt werden.
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