Generalzolldirektion: Beschäftigten in neuen Strukturen klare Berufsperspektiven eröffnen!

Zum 1. Januar 2016 ist die Generalzolldirektion errichtet worden. Damit erfährt die Bundeszollverwaltung eine grundlegende strategische Neuausrichtung. Bei der Auflösung der Mittelinstanzen des Zolls handelt es sich um eine der größten Strukturreformen der vergangenen Jahre. Die gewerkschaftlichen Erwartungen an eine sozialverträgliche Umsetzung der Strukturmaßnahmen sind dabei klar formuliert und erfüllt worden. Ebenso hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble das dem BDZ gegebene Versprechen eingehalten, dass ein Ortswechsel der Beschäftigten nur auf freiwilliger Basis erfolgen darf. Mit Nachdruck wird sich der BDZ dafür einsetzen, dass sich die erfolgreiche Arbeit aller von der Reform betroffenen Beschäftigten in den neuen Strukturen widerspiegelt und ihnen klare Berufsperspektiven eröffnet werden.

04. Januar 2016
  • Das Direktionskollegium der neuen Generalzolldirektion: Hans Josef Haas, Colette Hercher, Thomas Schoeneck (hinten), Uwe Schröder, Andreas Schneider (hinten), Jürgen Hartlich (hinten), Dietmar Jakobs, Dr. Tino Igelmann (hinten), Dr. Martin Scheuer, Norbert Drude, von links

Seit dem Jahreswechsel findet eine Verlagerung der ministeriellen Kernaufgaben in einer verschlankten Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung von Bonn nach Berlin statt. Das führt im Ergebnis zu einer organisatorischen Straffung. Neben der politischen und strategischen Steuerung der Zollverwaltung obliegt der Abteilung III unter ihrem bisherigen und künftigen Leiter Julian Würtenberger die Rechts- und Fachaufsicht über die Generalzolldirektion.

Der Standort Bonn bleibt durch die Einrichtung einer Generalzolldirektion erhalten, die mit ihrem Präsidenten Uwe Schröder die Arbeit aufgenommen hat. Als Bundesoberbehörde übernimmt die Generalzolldirektion nicht-kernministerielle Aufgaben des Bundesfinanzministeriums – gekoppelt mit den Aufgaben der Bundesfinanzdirektionen und des Zollkriminalamts. Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung ist ebenso wie das Zollkriminalamt als Einheit organisatorisch in die Struktur der Generalzolldirektion eingegliedert.

Die Generalzolldirektion gliedert sich insgesamt in neun Direktionen:

  • Direktion I:     Personal (Bonn)
  • Direktion II:    Organisation (Bonn)
  • Direktion III:   Allgemeines Steuerrecht und Kontrollen (Potsdam)
  • Direktion IV:   Verbrauchsteuer- und Verkehrssteuerrecht, Prüfungsdienst (Neustadt an der Weinstraße)
  • Direktion V:    Allgemeines Zollrecht (Hamburg)
  • Direktion VI:   Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs/Besonderes Zollrecht (Nürnberg)
  • Direktion VII:  Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Köln)
  • Direktion VIII: Strafverfolgung - Zollkriminalamt (Köln)
  • Direktion IX:   Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (Münster)

Das Projekt Generalzolldirektion war im Oktober 2014 gestartet worden und ist seitdem von BDZ und Hauptpersonalrat bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens intensiv begleitet worden. Von den Strukturmaßnahmen sind rund 7000 Beschäftigte unmittelbar betroffen, für die der BDZ und der Hauptpersonalrat weitreichende Bestandszusagen eingefordert hatte, die auch realisiert wurden. Maßstab für den BDZ ist und bleibt bei Einhaltung dieser Standards der Sozialverträglichkeit, dass perspektivische Bewertungen von Dienstposten fortentwickelt werden.

 

 

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