FKS erhält jährlich 320 Nachwuchskräfte
Hintergrund der Entscheidung ist das Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes zum 1. Januar 2015. Neben den bereits bestehenden Mindestlohn-Sektoren müssen Zöllnerinnen und Zöllner zukünftig auch noch den Mindestlohn in weiteren Branchen kontrollieren.
Der Vorsitzende der BDZ Jugend, Stefan Kopolt, begrüßt zwar generell die Aufstockung der FKS mit jungen Nachwuchskräften, warnte aber gleichzeitig auch davor, „dass der vermehrte Personalbedarf in der FKS nicht zur Vernachlässigung der übrigen Aufgabenbereiche der Zollverwaltung führen dürfe.“
Auch zu diesem Thema äußerte sich die Bundesregierung und gab bekannt, dass zusätzliche Lehrsaal- und Unterkunftskapazitäten bereitgestellt werden. Zukünftig können so jährlich 440 Nachwuchskräfte im gehobenen Dienst (gD) und 800 Nachwuchskräfte im mittleren Dienst (mD) ausgebildet werden. Um hierbei das hohe Ausbildungsniveau zu sichern, werden zusätzliche 31 Dozentinnen und Dozenten an den BWZ Standorten eingesetzt.
Dennoch wird die Priorisierung der FKS insbesondere in den Jahren 2015 bis 2017 zulasten aller anderen Bereiche der Zollverwaltung gehen, da Altersabgänge nicht wie geplant mit Nachwuchskräften kompensiert werden können.
Erst in den Jahren 2017 (mD) und 2018 (gD) ist mit einer allmählichen Entlastung zu rechnen, da ab diesem Zeitpunkt die ab dem Jahr 2015 für die FKS zusätzlich eingestellten Nachwuchskräfte ihre Ausbildung abschließen werden.
Zuteilung der sich momentan in Ausbildung befindlichen Anwärterinnen und Anwärter zur FKS in Zahlen:
Einstellungsjahrgang | NWK gesamt | Nach der Ausbildung | in % |
gD2012 | 239 | 106 | 44 % |
gD2013 | 258 | 106 | 41 % |
gD2014 | 321 | 106 | 34 % |
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mD2013 | 446 | 214 | 48 % |
mD2014 | 601 | 214 | 36 % |