Financial Intelligence Unit (FIU): Ohne politischen Rückhalt keine Erfolgstory!
Am gestrigen Donnerstag, den 9. September 2021, hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Räumlichkeiten der beiden Bundesministerien für Finanzen und Justiz durchsucht. Hintergrund ist ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) wegen möglicher Strafvereitelung im Amt. Einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück zu Folge, ermittelt diese seit 2020 gegen die FIU, weil – durch Banken gefertigte - Geldwäsche-Verdachtsmeldungen in Millionenhöhe durch die FIU nicht an Polizei und Justiz weitergeleitet wurden. Insofern ist die Durchsuchung der Räumlichkeit der beiden Bundesministerien Gegenstand des seit mehr als einem Jahr andauernden Ermittlungsverfahrens. Sie ist weder Beweis für ein persönliches Verschulden Einzelner noch ist sie Beweis für aktuelle organisatorische oder strukturelle Probleme bei der FIU. Der BDZ hätte diese Klarstellung im aktuellen Medienecho durch das Bundesfinanzministerium erwartet. Stattdessen erläutert das Bundesfinanzministerium in einem offiziellen Pressestatement, dass sich der Verdacht nicht gegen Beschäftigte des Ministeriums richte, sondern gegen unbekannte Mitarbeiter der FIU an deren Sitz in Köln. Weiter heißt es: der Staatsanwaltschaft gehe es in erster Linie um die Identifikation von Mitarbeitern der Zentralstelle.
Welchen Rückhalt haben Mitarbeiter der FIU?
Dem BDZ ist nicht bekannt, dass die politisch Verantwortlichen im BMF den betroffenen Beschäftigten seit der Neuerrichtung der FIU öffentlich den Rücken gestärkt hätten. Das Gegenteil ist nach den Verlautbarungen des BMF mithin der Fall. Dieses Spiel um den „Schwarzen Peter“ ist der eigentliche Skandal, betont BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Seit der Neuerrichtung der FIU haben sich die Verantwortlichen zu keinem Zeitpunkt für einen öffentlichen Rückhalt der betroffenen Beschäftigten eingesetzt. Für den BDZ als Fachgewerkschaft ist die Übernahme von Verantwortung für die Beschäftigten auch in schwierigen Zeiten eine Selbstverständlichkeit.
Nichts ist erwiesen…
Denn offen bleibt auch, ob die unterbliebene Weiterleitung der Verdachtsmeldungen aufgrund von Arbeitsüberlastung, einer Falschbewertung des Sachverhalts oder tatsächlich durch bewusstes Handeln unterblieben ist. Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück sagt hierzu: „Ziel der heutigen Durchsuchungen ist es, den Straftatverdacht und insbesondere individuelle Verantwortlichkeiten weiter aufzuklären. Es soll unter anderem untersucht werden, ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien sowie vorgesetzte Dienststellen in Entscheidungen der FIU eingebunden waren.“
Herausforderungen nehmen mit exorbitantem Anstieg der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen weiter zu!
Der BDZ tritt weiterhin dafür ein, dass die deutsche FIU als fachlich eigenständige und insoweit weisungsunabhängige „Intelligence-Behörde“ umfassend gestärkt wird, und wirbt unerlässlich dafür, dass die Bundesregierung die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür schafft. Dabei ist die FIU als administrative Behörde ein Bestandteil der Strategie im Kampf gegen die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auch den Geldwäscheaufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden kommt eine hohe Verantwortung bei der operativen Geldwäschebekämpfung zu.
Um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland insgesamt nachhaltig zu stärken und den weiterhin zu erwartenden, kontinuierlich ansteigenden Meldungseingang bei der FIU zielgerichtet sowie wirksam zu bewältigen, ist es aus Sicht des BDZ zwingend erforderlich, die FIU fachlich weiter auszubauen und die risikobasierte Arbeitsweise der FIU im Geldwäschegesetz zu verankern. Unter unmittelbarer Berücksichtigung der in der EU-Geldwäscherichtlinie verankerten Vorgaben zur Risikoorientierung sowie in Anlehnung an die Erkenntnisse der supranationalen Risikoanalyse der EU-Kommission und der Nationalen Risikoanalyse (NRA) müssen die Filter- und Analyseprozesse der FIU im Rahmen der Gesamtstrategie Deutschlands zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung konsequent angewandt und fortgeführt werden.
Für die FIU hat sich insbesondere im Zuge der mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen des Geldwäschegesetzes und der jüngsten Novelle des § 261 StGB – „all-crime-Ansatz“ – ein signifikanter Personalmehrbedarf ergeben, der in der Summe der deutlich erweiterten Aufgabenentwicklung den zuletzt festgelegten Personal-Soll-Ansatz im Fach von 400 Bediensteten bis zum Jahr 2024 auf einen neuen benötigten Soll-Ansatz von rund 720 Beschäftigten erhöht. Sofern eine risikobasierte Arbeitsweise der FIU politisch nicht gewollt ist, bedarf es eines massiven Personalaufwuchses bei der Einheit. Zudem muss der technische Ausbau weiterer automatisierter Abruf-/und Abgleichverfahren (u.a. zum Transparenzregister) sowie die Erweiterung der Zugriffsrechte auf alle für die operative Analyse notwendigen Daten vorangetrieben werden.