Extreme Spritpreise: BDZ fordert entlastende Maßnahmen

Die Spritpreise sind in den letzten Tagen auf ein Rekordniveau von über 2 Euro pro Liter gestiegen. Diese Preise belasten alle Kolleginnen und Kollegen, insbesondere aber diejenigen im Prüfungs- und Vollstreckungsdienst, die ihr privates Fahrzeug für dienstliche Fahrten nutzen. Der BDZ sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Kolleginnen und Kollegen finanziell zu entlasten.

11. März 2022

Die nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) gewährte Wegstreckenentschädigung von 20 Cent je gefahrenem Kilometer, maximal jedoch 130 Euro bzw. bei festgestelltem erheblichem dienstlichem Interesse von 30 Cent je gefahrenem Kilometer sind angesichts der extrem gestiegenen Spritpreise nicht mehr tragbar. Beispielsweise nutzen Beschäftigte im Prüfungsdienst und im Vollstreckungsdienst der Zollverwaltung oder der Betriebsprüfung des Bundeszentralamts für Steuern ihr privates Fahrzeug für dienstliche Fahrten nach den Bestimmungen von § 5 Abs. 2 BRKG. Die gewährte Erstattung deckt nicht mal annähernd die tatsächlich entstehenden Kosten. Die Nutzung der Privatfahrzeuge liegt auch im Interesse des Dienstherrn, da dieser entsprechend weniger Fahrzeuge beschaffen und unterhalten muss.

Aus Sicht des BDZ müssen in einem ersten Schritt die Erstattungssätze nach dem BRKG mindestens auf die Höhe der steuerrechtlichen Pendlerpauschale (für die gesamte dienstlich zurückgelegte Fahrstrecke) angehoben werden. Der Höchsterstattungsbetrag nach Absatz 1 ist entsprechend anzupassen. Allerdings werden auch diese Erstattungsbeträge nicht kostendeckend sein. Steigen die Preise weiter bzw. verbleiben sie auf diesem hohen Niveau, muss die Wegstreckenentschädigung auf ein deutlich höheres Niveau angehoben werden, um die tatsächlichen Fahrzeugkosten der Beschäftigten zu entschädigen.

Der BDZ geführte Hauptpersonalrat wird sich zudem für eine Ausweitung der Fahrzeugflotte des Zolls einsetzen.

Nach Auffassung des BDZ Bundesvorsitzenden, Dieter Dewes, muss schnell gehandelt werden: „Es kann nicht sein, dass die Kolleginnen und Kollegen Geld von zuhause mitbringen müssen, um ihren Dienst zu verrichten. Das BMF muss handeln, bei dem der BDZ mit einer entsprechenden Initiative vorstellig werden wird.“

  

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