Coronavirus
Erste Konsequenzen für die Zollverwaltung
Das absolut beherrschende Thema ist aktuell der Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) und dessen Ausbreitung. Ohne Panik schüren zu wollen, fragen sich viele Kolleginnen und Kollegen zu Recht, wie sie sich im beruflichen Alltag schützen können und welche Sicherheitsmaßnahmen zu beachten sind. Die Generalzolldirektion hat in der vergangenen Woche eine Kontaktgruppe „Corona“ eingerichtet. Aufgabe dieser Kontaktgruppe ist es, Fragen zu sammeln und zu beantworten, sowie die Beschäftigten über erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu informieren. Der BDZ begrüßt die Einrichtung der Kontaktgruppe und erwartet, dass alle erforderlichen und möglichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten seitens der Verwaltung ergriffen werden.
Neben der Einrichtung der Kontaktgruppe prüft die Generalzolldirektion fortlaufend, welche Maßnahmen zusätzlich zu ergreifen sind. Hierzu zählen u. a.:
- eine enge Zusammenarbeit der Zolldienststellen mit den zuständigen Behörden (z. B. Gesundheitsämter der Kreise und Städte) und Krisenstäben vor Ort,
- die Reduzierung von Dienstreisen auf ein erforderliches Mindestmaß, wenn insbesondere die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. eine verstärkte Kontaktaufnahme im öffentlichen Raum dadurch vermieden werden kann,
- die großzügige Anwendung der Möglichkeiten zur Arbeitsverrichtung von Zuhause (alternierende Telearbeit, mobiles Arbeiten),
- diverse Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen im Hinblick auf das Coronavirus.
So soll bei Begrüßungen und Verabschiedungen auf das übliche Handgeben verzichtet und auf eine korrekte ‚Husten- und Nies- Etikette‘ und das Abstandhalten von krankheitsverdächtigen Personen geachtet werden. Derzeit werden in den Zolldienststellen weitergehende, hilfreiche Informationen des Robert-Koch-Instituts bekanntgegeben. Die Beschäftigten im Außendienst bzw. im Zusammenhang mit Publikumsverkehr werden mit Desinfektionsmitteln ausgestattet. Im Innendienst wird das Waschen der Hände mit Flüssigseife in den Dienststellen als Handhygiene als ausreichend erachtet. Aus Sicht des BDZ hat der Schutz der Beschäftigten die höchste Priorität. Sofern erforderliche Schutzausrüstung nicht zur Verfügung gestellt werden kann, muss die Aufgabenerfüllung zurückstehen.
Sofern Verdachts- bzw. Infektionsfälle bekannt werden, liegen die zu treffenden Entscheidungen über Quarantäne und ggf. Dienststellenschließungen nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Bundesfinanzverwaltung. In diesen Fällen entscheiden die zuständigen Stellen der Kreise und Städte (Gesundheitsämter) welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Darüber hinaus und unabhängig von möglichen Anordnungen der Gesundheitsämter kann auch die Generalzolldirektion oder die Ortsbehörde in Abstimmung mit der Generalzolldirektion (Kontaktgruppe Corona) die Schließung einer Dienststelle beim Auftreten von bestätigten Fällen oder bestätigten Verdachtsfällen für notwendig erachten.
Nach Auffassung des BDZ, der die Maßnahmen der Zollverwaltung eng begleitet, wird aktuell alles Mögliche getan, um die Kolleginnen und Kollegen bestmöglich im Dienstalltag zu schützen. Die seitens der Kontaktgruppe Corona eingeleiteten Maßnahmen müssen auf der Ortsebene konsequent umgesetzt werden. Ein ständiger Informationsaustausch ist unverzichtbar. Darüber hinaus geht der BDZ davon aus, dass gleichgelagerte Maßnahmen des Infektionsschutzes auch bei den übrigen Behörden der Bundesfinanzverwaltung ergriffen werden (z. B. ITZBund und dem Bundeszentralamt für Steuern).
Hilfreiche Informationen zum Coronavirus finden Sie auch auf den Informationsseiten des Bundesministeriums für Gesundheit sowie dem Robert-Koch-Institut.