Personalhaushalt der Zollverwaltung 2021
Ernüchterung, Sorge und Beunruhigung!
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 26./27. November 2020 abschließend über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 2021 beraten. Im Verlauf der Bereinigungssitzung zu den Einzelplänen befassten sich die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags mit einer Vielzahl von Änderungsanträgen. Es ist die wichtigste Ausschusssitzung des Jahres. Die berüchtigte „Nacht der langen Messer“ – formal Bereinigungssitzung genannt – endet mit der finalen Aufstellung des Bundeshaushalts. Die Ausgaben des Bundes in Höhe von 498,62 Milliarden Euro sind für 2021 verteilt. Es ist bereits jetzt absehbar, dass es hierbei für die Zollverwaltung keine materiellen Veränderungen gegenüber dem im September 2020 eingebrachten Regierungsentwurfs zum Personalhaushalt geben wird.
BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes kommentiert die desaströse Bilanz wie folgt: „Wenn bei einer Neuverschuldung von knapp 96 Milliarden Euro kein zusätzlicher Cent für den personellen Aufwuchs der Einnahmeverwaltung des Bundes abfällt, liegen die Interessen offensichtlich anderswo“.
Für den BDZ hat es den Anschein, dass die Verantwortlichen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ihre Chance dringend benötigter Investitionen für den Zoll im Windschatten der Milliardenbeträge der Haushaltsverhandlungen verstreichen lassen haben.
Der BDZ hat seine Hausaufgaben während der Haushaltsverhandlungen gemacht. Wir berichteten über Abstimmungsgespräche und Dienststellenbesuche mit den zuständigen Berichterstattern des Haushaltsausschusses zur Stärkung des Zolls.
Ausschlaggebend waren für den BDZ:
- die personelle Stärkung der Kontrolleinheiten der Sachgebiete C sowie dringend benötigte 179 Planstellen zum Betrieb der zu beschaffenden mobilen Großröntgenanlagen.
- die Deckung des Personalmehraufwands im Zuge der Auswirkungen des Mehrwertsteuer-Digital-Pakets (E-Commerce): etwa 100 Millionen zusätzliche Postsendungen erfordern mindestens 900 zusätzliche Planstellen für die Zollstellen.
- personelle Investitionen in Digitalisierungsvorhaben sowie Aus- und Fortbildung.
- 160 Stellenhebungen nach Besoldungsgruppe A 13g+Z. Im Ergebnis spitzt sich die Misere um die Einführung der neuen Amtszulage dahingehend zu, dass vorerst etwa nur die Hälfte der auszubringenden Dienstposten der Besoldungsgruppe A 13g/A 13g+Z beförderungswirksam umgesetzt werden können.
Bundesvorsitzender Dieter Dewes: „Was nicht finanziert ist, kann nicht umgesetzt werden. Es ist nicht akzeptabel, dringend benötigte Investitionen auf den Haushalt 2022 zu verschieben. Ich blicke ohnehin mit großer Sorge auf die nächsten Haushaltsverhandlungen und die Zeit danach: wer sich mit der Neuverschuldung des Bundes befasst, weiß, dass uns harte Verhandlungen um jede einzelne, zusätzliche Planstelle bevorstehen. Solide Investitionen in Planstellenhebungen und –ausstattung sind zugleich eine Form der Wertschätzung der Zöllner(innen) und diese kann nicht hoch genug ausfallen. Diese Chance wurde für den aktuellen Haushalt vertan.“
Die Personalveränderungen im Einzelnen
Insgesamt sind für die Zollverwaltung 1.194 zusätzliche Stellen im Bundeshaushalt 2021 ausgewiesen, davon speist sich der überwiegende Teil der Stellen aus Haushaltsvermerken zur 5. Tranche der Mindestlohnkontrolle, der Stärkung der allgemeinen Zollverwaltung und dem Erfüllungsaufwand zum Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Weitere Stellen sind unter anderem zur Stärkung der FIU und der Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehen.
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) wird zur Bewältigung seiner Aufgabenzuwächse um 500 Planstellen und das Bundeszentralamt für Steuern um insgesamt 51 Planstellen gestärkt.
Spitzenamt im mittleren Zolldienst wird gestärkt
Für die Zollverwaltung werden außerdem 615 Planstellen zur Verbesserung des Spitzenamtes im mittleren Zolldienst gehoben. Dies löst zahlreiche Beförderungsmöglichkeiten aus, sofern die beförderungswirksamen Dienstposten durch die Behörden im Zuge von Stellenausschreibungen ausgebracht werden. Hierzu ist der BDZ bereits bei den entscheidenden Stellen vorstellig geworden.