Änderung beim Elterngeld zum 01.09.2021
Erhöhung des Teilzeitumfangs von 30 auf 32 Stunden
Was ist bei der Kombination von Teilzeitreglung und Elterngeld zu beachten?
Grundlage dafür ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)!
Für Kinder, die nach dem 31.08.21 geboren sind, ist eine Erhöhung des Teilzeitumfangs von 30 auf 32 Stunden ohne Auswirkung auf das Elterngeld möglich.
Folgendes gilt für Beamtinnen und Beamte:
Für Beamtinnen und Beamte ist eine Teilzeiterhöhung auch für vor dem 31.08.2021 geborene Kinder möglich, da die maßgebliche Mutterschutz- und Elternzeitverordnung nicht angepasst wurde. Zu beachten ist jedoch, dass bei einer Beantragung von mehr als 30 Wochenstunden für Kinder, die vor dem 01.09.2021geboren sind, das Elterngeld wegfällt, da dann eine Vollbeschäftigung nach BEEG eintritt
Bei Frühgeburten gibt es einen weiteren Monat Elterngeld. Der Partnerschaftsbonus erlaubt eine Erweiterung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf 24 bis 32 Wochenstunden und die Bezugsdauer ist nach Bedarf zwischen zwei und vier Monaten wählbar.
Weitere Informationen: www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld