Erhalt der Waffenträgereigenschaft in Hamburg in Gefahr

Problem des defekten des Schießstands bereits seit 2016 bekannt - BDZ fordert die Verwaltung auf endlich für eine Lösung zu sorgen

26. Februar 2018

Um die Befähigung, eine Schusswaffe tragen zu dürfen, zu erhalten, muss jeder Waffenträger u.a. mindestens sechs Fortbildungsschießen sowie einen Schießtest pro Kalenderjahr absolvieren. Die Waffenträger der HZÄ Itzehoe (ZA Flughafen), Hamburg-Stadt, Hamburg-Hafen und der Zollfahndung am Standort Hamburg nutzen hierfür die Raumschießanlage des HZA Hamburg-Hafen im Hamburger Stadtteil Rahlstedt.

Diese Raumschießanlage verfügt über zwei Schießstände. Wegen eines Defekts der Lüftungsanlage darf aber seit geraumer Zeit lediglich ein Stand genutzt werden. Zwar wurde entsprechend an die GZD berichtet, aber bislang ist immer noch keine Lösung absehbar.

Bereits jetzt können – bedingt durch die Nutzbarkeit lediglich eines Schießstandes - mit den zur Verfügung stehenden Terminen gerade noch alle Beschäftigten die Mindestanzahl der vorgeschriebenen Schießtermine wahrnehmen. Aber durch die kontinuierliche Erhöhung des Personals - insbesondere im Bereich der FKS - wird dies auf absehbarer Zeit nicht mehr zu leisten sein.

Zwar besteht für die Verwaltung die Möglichkeit, private Schießstände anzumieten. Dies ist jedoch in Hamburg nahezu ausgeschlossen. Selbst die Hamburger Polizei findet keinen Anbieter, der Zeiten für Raumschießanlagen zur Verfügung stellt.

Um die Waffenträgereigenschaft für die Kolleginnen und Kollegen und damit die Einsatzfähigkeit der Zollverwaltung auch in Zukunft aufrecht zu erhalten, hat sich der BDZ an die Verwaltung mit der Bitte um eine zeitnahe Behebung des Mangels gewandt. Es muss endlich eine Lösung her!

Wir bleiben für Sie am Ball.

(Autoren Sabine Knoth, Sebastian Harms und Sandro Kappe)

 

(V.i.S.d.P. BDZ BV Nord, Christian Beisch, Mönkedamm 11, Hamburg)

 

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