Entgeltordnung zum TVöD Bund: Verlängerung der Antragsfrist bis 30. Juni 2015

Im Rahmen der Überleitung in die zum 1. Januar 2014 in Kraft getretene Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) können Anträge auf Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulagen aufgrund einer Verlängerung der Ausschlussfrist nun noch bis zum 30. Juni 2015 gestellt werden. Der dbb setzte sich damit erfolgreich für eine Verlängerung der ursprünglich bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Ausschlussfrist um sechs Monate ein. Ansprüche auf Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulagen können mit einer Antragstellung bis zum 30. Juni 2015 rückwirkend zum 1. Januar 2014 gewahrt werden.

17. November 2014

Die Überleitung der bereits vor dem 1. Januar 2014 Beschäftigten in den Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntGO Bund) führt grundsätzlich nicht zu einem neuen Eingruppierungsvorgang. Ohne Antragstellung erfolgt die Überleitung besitzstandswahrend unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe einschließlich bestehender Zulagen.

Der TV EntGO Bund sieht im Vergleich zum früheren Recht teilweise höhere Eingruppierungen vor. Ergibt sich nach dem TV EntgO Bund eine höhere Entgeltgruppe als bisher, erfolgt eine Höhergruppierung nur auf Antrag. Im Fall einer entsprechenden Antragstellung wird die Bestandsschutzregelung aufgehoben, und es gilt wieder die Tarifautomatik. Die Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2014.

Die in der Vergütungsordnung zum früheren Bundes-Angestelltentarif (BAT) enthaltenen Vergütungsgruppenzulagen sind mit Inkrafttreten des TVöD entfallen. Der TV EntGO Bund sieht nun in einzelnen Tätigkeitsmerkmalen Entgeltgruppenzulagen vor. Beschäftigte, die seit Inkrafttreten des TVöD neu eingruppiert wurden und ein Tätigkeitsmerkmal mit einer Entgeltgruppenzulage erfüllen, erhalten diese Zulage nur auf Antrag. Dieser Antrag wirkt ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2014 und kann bis zum 30. Juni 2015 gestellt werden.

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