Endlich bundesweit einheitliche Regelungen zur Ausnutzung der Bewertungsobergrenzen im mittleren Dienst umsetzen!

Im Rahmen einer Leitertagung, die am 2. April 2014 in Berlin stattfand, hat Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger die klare Linie des Bundesfinanzministeriums zur Höherbewertung der Dienstposten der Besoldungsgruppe A6m/A8 mitgeteilt. Die Besetzung der höherbewerteten Dienstposten ist unter Absehen von einer Stellenausschreibung durchzuführen. Das entspricht in vollem Umfang der Forderung der BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat. HPR-Vorsitzender Dieter Dewes, der an der Leitertagung teilnahm, bemerkte hierzu, dass damit endlich die teilweise unverständliche Zurückhaltung auf Ortsebene ausgeräumt worden sei.

11. April 2014

In einem entsprechenden Erlass teilt das Bundesfinanzministerium den Bundesfinanzdirektionen mit, dass die zuerkannten Bewertungsobergrenzen für Dienstposten der Besoldungsgruppe A9m/A9m+Z von nach Besoldungsgruppe A6m/A8 bewerteten Dienstposten vorgenommen werden sollen, die mit Beschäftigten der Besoldungsgruppe A 8 besetzt und zum Beurteilungsstichtag 1. Juni 2013 mit der Note „Überdurchschnittlich“ (10 Punkte) oder besser beurteilt wurden. Der Zeitpunkt der Übertragung der höherbewerteten Dienstposten soll einheitlich rückwirkend auf den 1. April festgelegt werden. Aufgrund der Nachfrage im Referat III A 4 beim Bundesfinanzministerium in Verbindung mit dem angekündigten Erlass werden nun folgende Beförderungen vorbereitet, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zum 1. März bzw. 1. April erfolgen können:Einfacher DienstBesoldungsgruppe Punktezahl Anzahl der Beförderungen

Einfacher Dienst

Besoldungsgruppe       Punktezahl                  Anzahl der Beförderungen      

A 3 – A 4                       bis 9 Punkte                 2

A 4 – A 5                       bis 10 Punkte              11

 

Mittlerer Dienst

Besoldungsgruppe      Punktezahl                   Anzahl der Beförderungen             

A 6 – A 7                      bis 9 Punkte                  92

A 7 – A 8                      bis 11 Punkte                330

A 8 – A 9                      bis 9 Punkte                  218

A 9 – A 9m+Z               Es fehlen weiterhin

                                    Planstellen.

                                    Der Block umfasst

                                    138 Planstellen

                                  

Das Referat III A 4 beim Bundesfinanzministerium geht davon aus, das nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2014 die Möglichkeit besteht, im darauffolgenden Monat den nächsten Block von Besoldungsgruppe A 9 nach A 9m+Z zur Beförderung freizugeben.

Gehobener Dienst

Besoldungsgruppe      Punktezahl                 Anzahl der Beförderungen        

A 9 – A 10                    bis 11 Punkte              102

A 11 – A 12                  bis 14 Punkte              2

 

            

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