Endlich bundesweit einheitliche Regelungen zur Ausnutzung der Bewertungsobergrenzen im mittleren Dienst umsetzen!
Im Rahmen einer Leitertagung, die am 2. April 2014 in Berlin stattfand, hat Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger die klare Linie des Bundesfinanzministeriums zur Höherbewertung der Dienstposten der Besoldungsgruppe A6m/A8 mitgeteilt. Die Besetzung der höherbewerteten Dienstposten ist unter Absehen von einer Stellenausschreibung durchzuführen. Das entspricht in vollem Umfang der Forderung der BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat. HPR-Vorsitzender Dieter Dewes, der an der Leitertagung teilnahm, bemerkte hierzu, dass damit endlich die teilweise unverständliche Zurückhaltung auf Ortsebene ausgeräumt worden sei.
In einem entsprechenden Erlass teilt das Bundesfinanzministerium den Bundesfinanzdirektionen mit, dass die zuerkannten Bewertungsobergrenzen für Dienstposten der Besoldungsgruppe A9m/A9m+Z von nach Besoldungsgruppe A6m/A8 bewerteten Dienstposten vorgenommen werden sollen, die mit Beschäftigten der Besoldungsgruppe A 8 besetzt und zum Beurteilungsstichtag 1. Juni 2013 mit der Note „Überdurchschnittlich“ (10 Punkte) oder besser beurteilt wurden. Der Zeitpunkt der Übertragung der höherbewerteten Dienstposten soll einheitlich rückwirkend auf den 1. April festgelegt werden. Aufgrund der Nachfrage im Referat III A 4 beim Bundesfinanzministerium in Verbindung mit dem angekündigten Erlass werden nun folgende Beförderungen vorbereitet, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zum 1. März bzw. 1. April erfolgen können:Einfacher DienstBesoldungsgruppe Punktezahl Anzahl der Beförderungen
Einfacher Dienst
Besoldungsgruppe Punktezahl Anzahl der Beförderungen
A 3 – A 4 bis 9 Punkte 2
A 4 – A 5 bis 10 Punkte 11
Mittlerer Dienst
Besoldungsgruppe Punktezahl Anzahl der Beförderungen
A 6 – A 7 bis 9 Punkte 92
A 7 – A 8 bis 11 Punkte 330
A 8 – A 9 bis 9 Punkte 218
A 9 – A 9m+Z Es fehlen weiterhin
Planstellen.
Der Block umfasst
138 Planstellen
Das Referat III A 4 beim Bundesfinanzministerium geht davon aus, das nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2014 die Möglichkeit besteht, im darauffolgenden Monat den nächsten Block von Besoldungsgruppe A 9 nach A 9m+Z zur Beförderung freizugeben.
Gehobener Dienst
Besoldungsgruppe Punktezahl Anzahl der Beförderungen
A 9 – A 10 bis 11 Punkte 102
A 11 – A 12 bis 14 Punkte 2