Rechtsschutz

Einstufung in den Pflegegrad nun auch vom BDZ-Rechtsschutz umfasst

16. Februar 2018

Beim dbb-Gewerkschaftstag vom 19.-21. November 2017 in Berlin wurde der u.a. vom "Ständigen Ausschuss Senioren/Seniorinnen im BDZ" eingebrachte Antrag angenommen, in den Rechtsschutz für Mitglieder auch Verfahrensstreitigkeiten wegen Einstufung in Pflegegrade einzubeziehen.
Der dbb hat inzwischen seine Rahmenrechtschutzordnung entsprechend ergänzt. Eine Änderung der Rechtsschutzrichtlinien des BDZ könnte nach der Satzung erst durch den nächsten Gewerkschaftstag im Januar 2019 beschlossen werden.
Die wiederholte Anfrage unseres Pensionärobmannes, Peter  H ö l l , beim BDZ unter Hinweis auf diesen Zustand hat zum Ergebnis geführt, dass nach einer Vereinbarung zwischen dbb und BDZ die neue dbb Rahmenrechtsschutzordnung auch ohne Anpassung der BDZ-Rechtsschutzrichtlinien sofort auf Rechtsschutzfälle angewendet werden kann.
Damit ist nunmehr die Möglichkeit geschaffen, bei Streitigkeiten wegen der Einstufung in Pflegegrade
den Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz des BDZ in Anspruch zu nehmen.  

 
Ein Grund mehr, Mitglied beim BDZ zu werden bzw. auch als Pensionär/in oder Rentner/in Mitglied zu bleiben!!

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