Tarif
Einstellungen von Auszubildenden zu Kaufleuten für Büromanagement (KfM) in der Zollverwaltung 2020 - (K)eine Erfolgsgeschichte
Auf einem Umweg ist es der GZD nunmehr doch gelungen, die Ausbildung zu KfM auf Null zu fahren. Genau dieses hatte die GZD nämlich im September 2018 dem BMF so vorgeschlagen und entsprechend berichtet.
Das BMF hat daraufhin am 05.08.2019 verfügt, dass in 2020 insgesamt 20 Einstellungsermächtigungen für den Beruf der KfM bundesweit erteilt werden und die Ausbildung ausschließlich an den Standorten der HZÄ Berlin und Potsdam durchgeführt wird.
Bereits dadurch wurden die vorhandenen und bewährten Ausbildungskapazitäten an einer Vielzahl von Hauptzollämtern, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt waren, mit einem Federstrich vernichtet.
Und nun nahm die Sache ihren Lauf. Auf die bundesweite Ausschreibung gab es erwartungsgemäß eine wesentlich geringere Anzahl von Bewerbungen als in den Jahren davor. Die „strategisch sinnvolle“ Auswahl zweier neben einander liegender Ausbildungs-HZÄ, die geringere Ausbildungsvergütung gegenüber den Beamtenanwärtern/-innen (mtl. minus 251,74 €), die fehlende/eingeschränkte Übernahmegarantie, der erwartete bundesweite Einsatz und das geringere Verpflegungsgeld (max. 8,60 €/tgl.) haben wohl u. a. zu diesem Bewerbungsverhalten geführt.
Im Ergebnis des Auswahlverfahrens wird es in 2020 weder beim HZA Berlin noch beim HZA Potsdam zu einer Einstellung kommen. Alle 20 Einstellungsermächtigungen bleiben ungenutzt!
Somit ist dieser „Vorgang“ für die GZD zu einer grandiosen „Erfolgsgeschichte“ geworden. Für die Zollverwaltung insgesamt jedoch eher peinlich und beschämend.
Genau an dieser Maßnahme kann man nämlich auch ablesen/erkennen, wie ernst es die Zollverwaltung mit der Förderung der Tarifbeschäftigten tatsächlich meint und wie ineffizient sie ihre Mittel hierfür einsetzt.
Die Obleute Tarif des BDZ haben diese Entwicklung kommen sehen und bereits bei ihrer Sitzung Ende Juli 2019 beschlossen, sich dafür einzusetzen, die Ausbildungskapazität deutlich zu erweitern und eine Ausbildung an allen HZÄ bundesweit mit einer Einstellungsermächtigung von 8-10 Stellen/HZA regional vorzunehmen.
Aber es ist sicher einfacher, sich bei externen Ausschreibungen auf dem Arbeitsmarkt zu bedienen, als selbst bundesweit für eine entsprechende praxisorientierte Ausbildung und Einstellung dieser Fachkräfte zu sorgen.
Nunmehr sind die Entscheidungsgremien bei der GZD und dem BMF gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen und die Ausbildung der KfM ab 2021 wieder flächendeckend anzubieten sowie entsprechende Einstellungskapazitäten hierfür vorzuhalten. An Stellen/Arbeitsplätzen hierfür dürfte es aufgrund der bekannten Personalsituation/-entwicklung bei der Zollverwaltung nicht mangeln.
Vorstand des BV Berlin-Brandenburg des BDZ