Corona-Pandemie

Einkommenseinbußen für Kraftfahrer des Bundes vermeiden!

Der BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat sich aufgrund des geringeren Aufkommens an Dienstreisen im Zuge derzeitiger Infektionsschutzmaßnahmen an die zuständigen Stellen gewandt, um absehbare Einkommenseinbußen der Kraftfahrer/innen der Bundesfinanzverwaltung zu vermeiden. Nach Informationen des BDZ, prüft das für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) tarifvertragliche Maßnahmen um eine finanzielle Benachteiligung der Kraftfahrer/innen im Bundesdienst möglichst zu vermeiden.

24. März 2020

Aufgrund der tariflichen Bezahlstruktur bei den Kraftfahrern/innen des Bundes ist es möglich, dass sich durch die Infektionsschutzmaßnahmen der Bundesverwaltungen und die damit einhergehenden geringeren Fahraufkommen die Pauschalgruppen der Kraftfahrer/innen ändern und damit zu deutlichen Einkommenseinbußen führen. Dem muss der Bund als Arbeitgeber entgegensteuern. Dieser Tarifautomatismus darf in der aktuellen Situation nicht zum Nachteil der betroffenen Beschäftigten ausgelegt werden. Hier geht es mal wieder um viel Geld für Beschäftigte in den unteren Einkommensgruppen.

Der BDZ hat bereits den dbb beamtenbund und tarifunion eingebunden und um Unterstützung gebeten. Des Weiteren fordert der Vorsitzende des Ständigen Ausschuss Tarif im BDZ und im Hauptpersonalrat für den BDZvertretene Kollege Uwe Knechtel eine schnelle und einkommensneutrale Lösung vom zuständigen BMI. Den Kraftfahrern/Kraftfahrerinnen des Bundes dürfen keine finanziellen Nachteile durch Pandemie-Maßnahmen der Verwaltung entstehen!

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