Einigung auf neue Entgeltordnung des Bundes

Am 10. Februar 2014 haben sich Bund und Gewerkschaften für die Tarifbeschäftigten des Bundes auf eine neue Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verständigt. Der dbb mit seinem Verhandlungsführer Willi Russ hat sich in diesen Verhandlungen erfolgreich für deutliche Nachbesserungen eingesetzt. Die Tarifvertragstexte wurden mit einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums bekannt gegeben. Die neue Entgeltordnung des Bundes tritt rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft.

26. Februar 2014

Nachdem im September 2013 eine Einigung in den Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung zum TVöD erzielt worden war, wurden die Redaktionsverhandlungen zur Erarbeitung der notwendigen Tarifvertragstexte jetzt erfolgreich abgeschlossen.

Das angesichts veränderter Berufsbilder und Anforderungsprofile im öffentlichen Dienst zum Teil veraltete Eingruppierungsrecht der Tarifbeschäftigten ist damit umfassend modernisiert und die Struktur der Entgeltordnung überarbeitet worden. Die bisherigen 3000 Tätigkeitsmerkmale wurden auf ca. 1000 reduziert.

Für zahlreiche Berufsgruppen sieht die Entgeltordnung höhere Eingruppierungen vor. Zudem wurden Änderungen am System der Leistungsbezahlung vorgenommen. Zur Förderung der Mobilität wird ab dem 1. März 2014 die stufengleiche Höhergruppierung eingeführt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Für die früher getrennten Arbeiter- und Angestelltenbereiche wurde ein einheitliches Eingruppierungsrecht geschaffen.
  • Wertigkeiten in fachkräfterelevanten Bereichen wurden im Verhältnis zum Beamtenbereich neu geregelt.
  • Der zunehmenden Bedeutung der Ausbildung qualifizierter Beschäftigter und ihrer Ausbildung wurde in der Entgeltordnung Rechnung getragen.
  • Zulagen entfallen teilweise oder wurden zusammengefasst.
  • Die Entgeltgruppe 9 wurde in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt.
  • Die Entgeltgruppen 4 und 7 werden auch für allgemeine Verwaltungstätigkeiten genutzt.
  • Für Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten wird die betragsmäßige Stufenzuordnung bei Höhergruppierungen von einer stufengleichen Zuordnung abgelöst.
  • Es wurde eine Reform der Leistungsbezahlung vereinbart.

Die Entgeltordnung des Bundes steht in keinem Zusammenhang mit den bevorstehenden Tarifverhandlungen 2014.

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